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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Pflichten im Überblick

Hinweis: Dieser Beitrag vom Juni 2021 gibt den damaligen Rechtsstand wieder. Die Vorgaben zur BAFA-Berichterstattung haben sich seither geändert. Einen aktuellen Überblick geben LkSG und CSDDD im Überblick und das Omnibus-I-Paket rechtsverbindlich.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Es soll Arbeits- und Umweltbedingungen verbessern sowie Kinder- und Zwangsarbeit abschaffen. Das Gesetz wurde am 3. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen und am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet.

Warum wurde das Gesetz erlassen?

Dass sich lokale Entscheidungen global auswirken, ist nicht neu: Der „Preis” für Billigprodukte sind geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen in den Ländern, in denen die Waren hergestellt werden. Nachdem der Versuch der Bundesregierung eines freiwilligen Engagements der Unternehmen gescheitert war, wurde das LkSG auf den Weg gebracht. Betroffene Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen und ihr Lieferantenmanagement auf den Prüfstand stellen.

Mit dem LkSG werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt. Ziel ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern.

Wer ist betroffen?

Deutsche Unternehmen importieren vor allem Textilien, Elektronik, pharmazeutische Produkte sowie Bauteile vor allem für Automobilindustrie und Maschinenbau. Sie werden deshalb in die Pflicht genommen:

Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten gilt das Gesetz bisher nicht. Dennoch können auch sie davon profitieren, ihre Lieferanten in Bezug auf Arbeits- und Umweltschutz zu überprüfen.

Was fordert das Gesetz?

Das Gesetz bezieht die Lieferkette „auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden …”

Grundlegende Menschenrechtsstandards sollen durchgesetzt werden, vor allem durch ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Einhaltung international geltender Pflichten im Arbeitsschutz (International Labour Organization, ILO), eine gerechte Bezahlung sowie Forderungen zur Bildung von Gewerkschaften (Koalitionsfreiheit). Mit dem Verbot schädlicher Umweltauswirkungen auf Wasser, Boden und Luft sollen sowohl Lebens- als auch Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Die Anforderungen sind allerdings abgestuft und gelten für den eigenen Geschäftsbereich sowie für unmittelbare und mittelbare Zulieferer. Unmittelbarer Zulieferer ist dabei definiert als „Vertragspartner, dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind.”

Entscheidende Kriterien sind dann Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, das Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher der Verletzung sowie die typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung. So besteht die Lieferkette eines Textilhändlers für ein T-Shirt aus Baumwolle zum Beispiel aus Betrieben für Baumwollanbau, Garnherstellung, Färben, Weben oder Spinnen (mittelbar) und schließlich Nähen (unmittelbar).

Welche Pflichten entstehen für Unternehmen?

Für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer ergeben sich folgende Pflichten (Quelle: BMZ):

Im Fall einer Verletzung im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zur Beendigung der Verletzung führen, sowie weitere Präventionsmaßnahmen einleiten. Wenn Unternehmen die Verletzung beim unmittelbaren Zulieferer nicht in absehbarer Zeit beenden können, müssen sie einen konkreten Plan zum Verringern bzw. Vermeiden erstellen.

Bei mittelbaren Zulieferern gelten die Sorgfaltspflichten dagegen anlassbezogen. Bei Kenntnis über einen möglichen Verstoß müssen Unternehmen unverzüglich:

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße werden mit Bußgeld geahndet, bei schwerwiegenden Verstößen können Unternehmen bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach.

Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen und Beschwerde beim BAFA einreichen. Nichtregierungsorganisationen steht kein eigenes Klagerecht zu, sie können aber betroffene Personen bei ihrer Klage vor einem deutschen Gericht unterstützen. Es gilt die zivilrechtliche Haftung nach deutschem und ausländischem Recht.

Lösungen für die Praxis

Unternehmen sollten ihre Lieferanten managen. Lieferantenmanagement wird unter anderem definiert als „systematische Steuerung der Lieferantenbeziehungen zu Schlüssellieferanten” oder „Gestaltung, Lenkung und Entwicklung von Lieferantenportfolios und Lieferantenbeziehungen.” Wesentliche Aufgaben sind dabei die Auswahl neuer Lieferanten, die Durchführung von Lieferantenaudits, die Lieferantenentwicklung und schließlich die Lieferantenbewertung. Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten empfiehlt sich auch beim Managen der Lieferanten eine systematische Vorgehensweise.

Ist im Unternehmen bereits ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 eingerichtet, so legt Kap. 8.4 „Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen” unter anderem fest, dass Unternehmen prüfen müssen, ob ein geliefertes Produkt den Anforderungen entspricht. Dazu müssen Kriterien für Beurteilung, Auswahl und Leistungsüberwachung festgelegt werden.

Für den Bereich Automotive legt die IATF 16949 Forderungen für das Lieferantenmanagement fest. Unter anderem müssen Unternehmen die Auswahl von Lieferanten dokumentieren und dabei folgende Punkte berücksichtigen (Abschn. 8.4.1.2):

Schließlich bietet auch die Erklärung gemäß Deutschem Nachhaltigkeitskodex (DNK) Unternehmen ein nützliches Werkzeug, um unter anderem Wertschöpfungskette, Einhaltung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten sowie klimarelevante Emissionen zu ermitteln und Ziele und Maßnahmen auf dem Weg zu nachhaltigerem Handeln festzulegen und umzusetzen.

Fazit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz formuliert klare Anforderungen für unternehmerische Sorgfaltspflichten. Das schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene. Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten gewährleistet ein funktionierendes Lieferantenmanagement, dass Zulieferer festgelegte Anforderungen erfüllen und einen Mindeststandard für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten. Ein aktuelles Rechtskataster hilft, die eigenen Pflichten strukturiert im Blick zu behalten.

Häufige Fragen

Für welche Unternehmen gilt das LkSG?

Ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (etwa 600 Unternehmen), ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (etwa 2.900 weitere Unternehmen). Nach 2024 soll der Anwendungsbereich überprüft werden.

Welche Pflichten schreibt das LkSG vor?

Gefordert sind eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, eine Risikoanalyse, ein Risikomanagement mit Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdemechanismus und eine transparente öffentliche Berichterstattung.

Für welche Teile der Lieferkette gelten die Sorgfaltspflichten?

Die Anforderungen sind abgestuft und gelten für den eigenen Geschäftsbereich sowie für unmittelbare Zulieferer. Bei mittelbaren Zulieferern gelten sie anlassbezogen, also bei Kenntnis über einen möglichen Verstoß.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Bei Verstößen drohen Bußgelder, bei schwerwiegenden Verstößen ein bis zu dreijähriger Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation