Leistung · Energieaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen lassen

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 planen, vorbereiten und durchführen lassen: Unsere beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelisteten Fachleute erfassen Ihre Energieverbräuche, zeigen wirtschaftliche Einsparmaßnahmen auf und unterstützen Sie bei der Meldung an das BAFA.

Von der Datengrundlage bis zur BAFA-Meldung: aus einer Hand. Sie erfüllen Ihre Pflicht nach EDL-G und erhalten belastbare Einsparmaßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung.

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Energieaudit nach DIN EN 16247-1 – Pflicht für Nicht-KMU

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs Ihres Unternehmens. Es erfasst den Gesamtenergieverbrauch, untersucht die wesentlichen Verbraucher vertieft und zeigt wirtschaftlich bewertete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Für Nicht-KMU ist es seit 2015 verpflichtend und alle vier Jahre zu wiederholen.

Sie möchten Ihr Energieaudit planen, vorbereiten und durchführen lassen? Unsere Fachleute unterstützen Sie in allen Fragen des Energiemanagements und der Energieaudits. Wir sind in der Energieauditorenliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt (Berateranerkennung nach § 7 Abs. 3) und begleiten Sie von der Datengrundlage bis zur Meldung an das BAFA, bevorzugt im Raum Freiburg, Baden und Süddeutschland.

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

Verpflichtet sind alle Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sind. Für die Einstufung als KMU sind die Zahl der Beschäftigten sowie Umsatz und Bilanzsumme ausschlaggebend. Als zweite Bedingung gilt eine Bagatellgrenze: Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh (bezogen auf die juristische Einheit, nicht den einzelnen Standort) sind von der Auditpflicht befreit. Sie müssen dem BAFA lediglich einen reduzierten Datensatz melden.

Die Pflicht betrifft sowohl das produzierende als auch das nicht produzierende Gewerbe, etwa Dienstleister, Handel, Banken oder das Gesundheitswesen. Erlangt ein Unternehmen erstmals den Status eines Nicht-KMU, ist innerhalb von zwanzig Monaten ein Energieaudit durchzuführen.

So läuft das Energieaudit ab

Zunächst klären wir im Vorgespräch Ihre Auditpflicht und stellen die benötigten Verbrauchs- und Kostendaten zusammen. Anschließend erfassen wir den Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger und untersuchen mindestens 90 Prozent davon vertieft. Aus dieser Analyse leiten wir technische und organisatorische Einsparmaßnahmen ab und bewerten sie wirtschaftlich, inklusive Ausweisung des Kapitalwerts der vorgeschlagenen Investitionen.

Als Ergebnis erhalten Sie einen Energieauditbericht nach dem Leitfaden des BAFA mit priorisierten Maßnahmen und deren zu erwartenden Energie- und Kosteneinsparungen. Nach Fertigstellung ist innerhalb von zwei Monaten eine Meldung über das elektronische Portal des BAFA abzugeben. Dabei unterstützen wir Sie.

Wer darf das Energieaudit durchführen?

Nach § 8b des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) darf ein Energieaudit nur von Personen mit ausreichender Fachkunde durchgeführt werden. Dazu gehören eine einschlägige Ausbildung (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker, Meister- oder gleichwertiger Weiterbildungsabschluss), mindestens drei Jahre praktische Erfahrung in der betrieblichen Energieberatung sowie die für EN 16247-1 erforderlichen Fachkenntnisse. Energieauditor*innen müssen sich vor dem ersten Audit beim BAFA registrieren und regelmäßige Fortbildungen nachweisen.

Energieaudit oder ISO 50001?

Das Energieaudit ist eine punktuelle Bestandsaufnahme mit Maßnahmenvorschlägen. Wer stattdessen ein dauerhaftes System zur fortlaufenden Verbesserung aufbaut, ist von der Auditpflicht befreit: Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS ersetzt das wiederkehrende Energieaudit. Das 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit besonders hohem Gesamtenergieverbrauch ohnehin zur Einführung eines solchen Systems. Wir ordnen Ihre Pflichten und Fristen ein und zeigen den passenden Weg, vom einzelnen Energieaudit über interne Audits bis zum zertifizierten Managementsystem.

Für die rechtssichere Verwaltung Ihrer energie-, umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen setzen wir zusätzlich die HSEQ-Software Web SARA ein, etwa für das Rechtsverzeichnis und die Nachverfolgung von Maßnahmen.

Ablauf

So läuft die Beratung zur DIN EN 16247-1 ab

  1. Vorgespräch und Datengrundlage

    Gemeinsam klären wir, ob und in welchem Umfang Sie zum Energieaudit verpflichtet sind, und stellen die benötigten Verbrauchs- und Kostendaten zusammen.

  2. Erfassung der Energieverbräuche

    Wir erfassen den Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger und untersuchen mindestens 90 Prozent davon vertieft, auf Wunsch mit Begehung vor Ort.

  3. Analyse und Bewertung

    Wir identifizieren technische und organisatorische Einsparpotenziale und bewerten sie wirtschaftlich, inklusive Kapitalwert der vorgeschlagenen Investitionen.

  4. Auditbericht mit Einsparmaßnahmen

    Sie erhalten einen Energieauditbericht nach dem BAFA-Leitfaden mit konkreten, priorisierten Maßnahmen und deren zu erwartenden Einsparungen.

  5. Meldung an das BAFA

    Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Meldung über das elektronische BAFA-Portal innerhalb von zwei Monaten nach Fertigstellung des Audits.

Leistungen

Leistungen im Überblick

BAFA-gelistete Fachleute

Unsere Energieauditor*innen sind in der Energieauditorenliste des BAFA geführt (Berateranerkennung nach § 7 Abs. 3) und weisen ihre Fachkunde und regelmäßige Fortbildung nach.

Auditpflicht nach EDL-G klären

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen als Nicht-KMU der Auditpflicht unterliegt oder unter die Bagatellgrenze von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr fällt.

Vollständige Verbrauchsanalyse

Vollständige Erfassung des Gesamtenergieverbrauchs und vertiefte Untersuchung von mindestens 90 Prozent, mit Wirtschaftlichkeitsbewertung der Maßnahmen über den Kapitalwert.

Bericht nach BAFA-Leitfaden

Der Energieauditbericht folgt dem Leitfaden des BAFA zur Erstellung von Energieauditberichten und hält die Anforderungen an Inhalt und Nachweisführung ein.

BAFA-Meldung und Fristen

Wir behalten die Meldepflicht über das elektronische BAFA-Portal und den Wiederholungsrhythmus von vier Jahren im Blick, auch die reduzierte Meldung bei Befreiung durch die Bagatellgrenze.

Übergang zu ISO 50001 oder EMAS

Auf Wunsch entwickeln wir aus dem Energieaudit ein systematisches Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS: für größere Unternehmen nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ein Weg zur Pflichterfüllung.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Managementsystem.

Wir beraten Sie gerne und erstellen nach einem kurzen Vorgespräch ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs eines Unternehmens. Es erfasst den Gesamtenergieverbrauch, untersucht die wesentlichen Verbraucher vertieft und leitet daraus wirtschaftlich bewertete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ab.

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

Verpflichtet sind Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (Nicht-KMU) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sind. Von der Pflicht ausgenommen sind Unternehmen unterhalb der Bagatellgrenze von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir im Vorgespräch.

Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?

Das Energieaudit ist nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) regelmäßig alle vier Jahre zu wiederholen. Die Frist wird ab dem Zeitpunkt des vorangegangenen Energieaudits gerechnet.

Wer darf ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen?

Ein Energieaudit darf nur von Personen mit nachgewiesener Fachkunde durchgeführt werden (§ 8b EDL-G): einschlägige Ausbildung, mehrjährige praktische Erfahrung in der betrieblichen Energieberatung und laufende Fortbildung. Energieauditor*innen müssen sich zudem vor dem ersten Audit beim BAFA registrieren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Energieaudit und ISO 50001?

Das Energieaudit nach EN 16247-1 ist eine punktuelle Bestandsaufnahme mit Maßnahmenvorschlägen. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist dagegen ein dauerhafter, zertifizierbarer Regelkreis zur fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz. Wer ISO 50001 oder EMAS betreibt, ist von der Energieauditpflicht befreit.

Welche Pflichten bringt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)?

Das 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit besonders hohem Gesamtenergieverbrauch, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Zusätzlich sind ab bestimmten Schwellen konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.

Wie weist man das Energieaudit gegenüber dem BAFA nach?

Nach Fertigstellung des Energieaudits ist innerhalb von zwei Monaten eine Meldung über das elektronische Portal des BAFA abzugeben. Sie umfasst unter anderem Angaben zum Unternehmen, zur auditierenden Person, zum Gesamtenergieverbrauch, zu den Energiekosten und zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.

Was kostet ein Energieaudit und wie lange dauert es?

Aufwand und Kosten hängen von Größe, Standortanzahl und Komplexität der Energieverbräuche ab. Nach einem kurzen Vorgespräch legen wir Umfang und Zeitrahmen fest und erstellen ein individuelles Angebot.

Kontakt

Ihre Ansprechpersonen zu diesem Thema

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Dr. Thomas Wacker

Beratung & Schulung – Qualität, Umwelt, Energie

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Jürgen Knopp

Beratung – Umwelt, Energie, Arbeitsschutz