Energieaudit nach DIN EN 16247-1 – Pflicht für Nicht-KMU
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs Ihres Unternehmens. Es erfasst den Gesamtenergieverbrauch, untersucht die wesentlichen Verbraucher vertieft und zeigt wirtschaftlich bewertete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Für Nicht-KMU ist es seit 2015 verpflichtend und alle vier Jahre zu wiederholen.
Sie möchten Ihr Energieaudit planen, vorbereiten und durchführen lassen? Unsere Fachleute unterstützen Sie in allen Fragen des Energiemanagements und der Energieaudits. Wir sind in der Energieauditorenliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt (Berateranerkennung nach § 7 Abs. 3) und begleiten Sie von der Datengrundlage bis zur Meldung an das BAFA, bevorzugt im Raum Freiburg, Baden und Süddeutschland.
Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?
Verpflichtet sind alle Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sind. Für die Einstufung als KMU sind die Zahl der Beschäftigten sowie Umsatz und Bilanzsumme ausschlaggebend. Als zweite Bedingung gilt eine Bagatellgrenze: Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh (bezogen auf die juristische Einheit, nicht den einzelnen Standort) sind von der Auditpflicht befreit. Sie müssen dem BAFA lediglich einen reduzierten Datensatz melden.
Die Pflicht betrifft sowohl das produzierende als auch das nicht produzierende Gewerbe, etwa Dienstleister, Handel, Banken oder das Gesundheitswesen. Erlangt ein Unternehmen erstmals den Status eines Nicht-KMU, ist innerhalb von zwanzig Monaten ein Energieaudit durchzuführen.
So läuft das Energieaudit ab
Zunächst klären wir im Vorgespräch Ihre Auditpflicht und stellen die benötigten Verbrauchs- und Kostendaten zusammen. Anschließend erfassen wir den Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger und untersuchen mindestens 90 Prozent davon vertieft. Aus dieser Analyse leiten wir technische und organisatorische Einsparmaßnahmen ab und bewerten sie wirtschaftlich, inklusive Ausweisung des Kapitalwerts der vorgeschlagenen Investitionen.
Als Ergebnis erhalten Sie einen Energieauditbericht nach dem Leitfaden des BAFA mit priorisierten Maßnahmen und deren zu erwartenden Energie- und Kosteneinsparungen. Nach Fertigstellung ist innerhalb von zwei Monaten eine Meldung über das elektronische Portal des BAFA abzugeben. Dabei unterstützen wir Sie.
Wer darf das Energieaudit durchführen?
Nach § 8b des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) darf ein Energieaudit nur von Personen mit ausreichender Fachkunde durchgeführt werden. Dazu gehören eine einschlägige Ausbildung (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker, Meister- oder gleichwertiger Weiterbildungsabschluss), mindestens drei Jahre praktische Erfahrung in der betrieblichen Energieberatung sowie die für EN 16247-1 erforderlichen Fachkenntnisse. Energieauditor*innen müssen sich vor dem ersten Audit beim BAFA registrieren und regelmäßige Fortbildungen nachweisen.
Energieaudit oder ISO 50001?
Das Energieaudit ist eine punktuelle Bestandsaufnahme mit Maßnahmenvorschlägen. Wer stattdessen ein dauerhaftes System zur fortlaufenden Verbesserung aufbaut, ist von der Auditpflicht befreit: Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS ersetzt das wiederkehrende Energieaudit. Das 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit besonders hohem Gesamtenergieverbrauch ohnehin zur Einführung eines solchen Systems. Wir ordnen Ihre Pflichten und Fristen ein und zeigen den passenden Weg, vom einzelnen Energieaudit über interne Audits bis zum zertifizierten Managementsystem.
Für die rechtssichere Verwaltung Ihrer energie-, umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen setzen wir zusätzlich die HSEQ-Software Web SARA ein, etwa für das Rechtsverzeichnis und die Nachverfolgung von Maßnahmen.