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Omnibus-I-Paket rechtsverbindlich: neue Schwellen

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie (EU) 2026/470 am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt ist das Omnibus-I-Paket rechtsverbindlich. Betroffen sind unter anderem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, also am 18. März 2026. Die Mitgliedstaaten haben zwölf Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht; ein Entwurf für das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz liegt bereits vor. Die Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs von CSRD und CSDDD („Stop-the-Clock”-Richtlinie) wurde als Richtlinie (EU) 2025/794 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Neue Anwendungstermine für CSRD und CSDDD

Für die CSRD gilt die Anwendung nun grundsätzlich für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Die CSDDD wird einheitlich ab dem 26. Juli 2029 anwendbar sein.

Wesentliche Änderungen bei der CSRD

Die folgenden Änderungen beruhen auf Angaben der IHK:

Hinweis: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. EUR und/oder Nettoumsatzerlösen von mindestens 50 Mio. EUR, die kapitalmarktorientiert, ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen sind - und damit nach CSR-RUG berichtspflichtig - müssen bereits seit 2025 zu Nachhaltigkeit berichten.

Wesentliche Änderungen bei der CSDDD

Häufige Fragen

Seit wann ist das Omnibus-I-Paket rechtsverbindlich?

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie (EU) 2026/470 am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt ist das Omnibus-I-Paket rechtsverbindlich. Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, also am 18. März 2026. Die Mitgliedstaaten haben zwölf Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Ab wann gilt die CSRD nach den neuen Regeln?

Die CSRD gilt grundsätzlich für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Berichten müssen nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. EUR.

Welche Unternehmen fallen unter die CSDDD?

Betroffen sind nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR weltweitem Nettoumsatz. Die CSDDD wird einheitlich ab dem 26. Juli 2029 anwendbar sein.

Was sind ‚protected undertakings'?

Für nicht direkt berichtspflichtige Unternehmen in Wertschöpfungsketten mit weniger als 1.000 Beschäftigten wird der Begriff ‚protected undertakings' eingeführt. Sie sollen Anfragen ihrer Geschäftspartner, die über den Voluntary SME-Standard (VSME) hinausgehen, ablehnen dürfen.

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Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation