Hinweis: Dieser Beitrag vom Juli 2024 gibt den Rechtsstand bei Inkrafttreten der CSDDD wieder. Schwellenwerte und Pflichten wurden mit dem Omnibus-I-Paket geändert, siehe Omnibus-I-Paket rechtsverbindlich.
Dem Kompromisstext zur europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) hat das EU-Parlament zugestimmt. Die Richtlinie (EU) 2024/1760 wurde am 5. Juli 2024 veröffentlicht und tritt am 25. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Wer ist von der CSDDD betroffen?
Die ursprünglichen, schärferen Forderungen, über die Ende Februar 2024 abgestimmt wurde, fanden keine Mehrheit. Abweichend vom ursprünglichen Entwurf gilt die CSDDD zukünftig nur für EU-Unternehmen ab 1000 Beschäftigten sowie für Nicht-EU-Unternehmen, jeweils mit mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz pro Jahr. Nur noch etwa 5400 Unternehmen in Europa sind betroffen, das entspricht etwa 0,05 Prozent.
Die Fristen für Nicht-EU-Unternehmen zur Umsetzung der CSDDD gelten bei Überschreiten der Nettoumsätze in der EU, sind jedoch unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Welche Forderungen sah der Entwurf vom Februar 2024 vor?
Die ursprüngliche Fassung vom Februar 2024 sah folgende Anforderungen vor:
- Klimaplan erarbeiten, um zu gewährleisten, dass Geschäftsmodell und Strategie mit dem 1,5-°C-Ziel vereinbar sind
- jährlich einen Bericht erstellen
- erweiterte Sorgfaltspflichten bezüglich Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten sowie der Ozonschicht
- Vorgaben für Sorgfaltspflichten: Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Fokus auf die Zulieferer mit den schwerwiegendsten oder höchstwahrscheinlichsten Risiken
- Berücksichtigung der ganzen Lieferkette, d.h. mittelbare und unmittelbare Zulieferer sowie nachgelagerte Aktivitäten
Schwellenwerte im Vergleich: Februar 2024 und Richtlinie (EU) 2024/1760
Erste Gruppe (früheste Umsetzung):
- Februar 2024: mehr als 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz – Frist: 2027
- Richtlinie 2024/1760: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR – Frist: 2029
Zweite Gruppe:
- Februar 2024: mehr als 3.000 Beschäftigte und mehr als 900 Mio. EUR – Frist: 2028
- Richtlinie 2024/1760: nicht vorgesehen
Dritte Gruppe:
- Februar 2024: mehr als 500 Beschäftigte und mehr als 150 Mio. EUR – Frist: 2028
- Richtlinie 2024/1760: nicht vorgesehen
Hochrisikounternehmen:
- Februar 2024: mehr als 250 Beschäftigte in Hochrisikobereichen, weltweiter Nettoumsatz mehr als 40 Mio. EUR, davon 20 Mio. EUR im Hochrisikobereich – Frist: 2029
- Richtlinie 2024/1760: nicht betroffen
Nicht-EU-Unternehmen:
- Februar 2024: jährlicher Nettoumsatz in der EU mehr als 150 Mio. EUR – Frist: 2027
- Richtlinie 2024/1760: jährlicher Nettoumsatz in der EU mehr als 450 Mio. EUR – Frist: 2029
Wie die CSDDD mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zusammenspielt, lesen Sie im Beitrag zu LkSG und CSDDD.