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Rechtsänderungen ermitteln und umsetzen: Unternehmen in der Pflicht

Hinweis: Dieser Beitrag vom April 2025 beschreibt den damaligen Diskussionsstand. Die Omnibus-Pakete sind inzwischen teils rechtsverbindlich (u. a. geänderte CSRD-Schwellenwerte), siehe Omnibus-I-Paket rechtsverbindlich.

Unternehmen müssen für sie geltende Vorschriften ermitteln, sich über Änderungen informieren und erforderliche Maßnahmen umsetzen. Die Koalitionsgespräche der zukünftigen Bundesregierung lassen einige Gesetzesänderungen erwarten, diskutiert werden unter anderem neue Regelungen zu Arbeitszeiten und im Energierecht. Auf europäischer Ebene werden die Omnibus-Pakete ebenfalls zu geänderten Regelungen in den Mitgliedsländern führen, unter anderem zu Nachhaltigkeitsberichten, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie zum CO2-Grenzausgleich. Softwarelösungen für ein individuelles Rechtskataster unterstützen Verantwortliche und ermöglichen rechtssicheres Arbeiten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen geltende rechtliche Anforderungen erfüllen. Für Umwelt, Arbeitsschutz und Energie sind Vorschriften von EU, Bund, Ländern und Berufsgenossenschaften relevant. Sind Managementsysteme nach ISO 14001, ISO 45001 oder ISO 50001 eingerichtet, werden sie als „bindende” oder „rechtliche Verpflichtungen” bzw. „geltende rechtliche Anforderungen” bezeichnet. Ziel ist, sowohl Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten als auch Schäden für Wasser, Luft und Boden zu vermeiden.

Beispiel Omnibus-Pakete

Das erste von drei Omnibus-Paketen liegt im Entwurf vom Februar 2025 vor. Es umfasst Änderungen an den Richtlinien über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf ihre Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) sowie am CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) und an der Invest-EU-Verordnung. Auch ein Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie ist darin enthalten. Der Entwurf wird in den kommenden Wochen im EU-Parlament und mit den Mitgliedsstaaten verhandelt.

Zwei weitere Omnibus-Pakete betreffen die Vereinfachung von Investitionen sowie die Einführung der neuen Unternehmenskategorie Small Caps bzw. Mid Caps – also kleinen bzw. mittleren börsennotierten Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Börsenwert von unter 2 Mrd. US-Dollar bzw. 2–10 Mrd. US-Dollar – und papierloses Reporting.

Voraussichtliche Änderungen zu CSRD, CSDDD und CBAM

CSRD

CSDDD

CBAM

Umsetzung in der Praxis

Eine systematische Vorgehensweise ermöglicht rechtssicheres Arbeiten. Besser als unterschiedliche Listen und unübersichtliche Tabellen ist ein zentrales, stets aktuelles Kataster der Rechtsvorschriften und Genehmigungen, auf das alle Beschäftigten Zugriff haben können.

Rechtskataster erstellen

Das Managen geltender Vorschriften ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die Basis bilden alle für das Unternehmen relevanten Vorschriften, ergänzt um eigene, unternehmensspezifische Anforderungen. Gehören mehrere Standorte zum Unternehmen, wird ein standortbezogenes Rechtskataster gefordert. Die Vorteile sind dabei ein gut handhabbares Verzeichnis und weniger Aufwand je Standort.

Aktualisieren

Sind zutreffende Vorschriften identifiziert, müssen Unternehmen kontinuierlich Änderungen und Neuerungen ermitteln und das Rechtsregister entsprechend aktualisieren. Wer dafür verantwortlich ist und wie der Kontrollprozess gestaltet werden soll, muss die Organisation selbst festlegen. Zuständig sein kann zum Beispiel ein Team (etwa ASA-Sitzung, Energie- oder Umweltteam), das sich regelmäßig trifft. Auch einzelne Personen oder Geschäftsbereiche können für die Kontrolle der Vorschriften festgelegt werden.

Pflichten ableiten

Verantwortliche müssen beurteilen, ob und welche Pflichten sich aus neuen bzw. geänderten Regelungen für das Unternehmen ergeben. Leitfragen sind:

Umsetzung überwachen

Ob die zuvor festgelegten Maßnahmen von den zuständigen Personen umgesetzt werden, muss die Organisation überwachen.

Dokumentieren

Schließlich muss dokumentiert werden, dass das Unternehmen alle relevanten Vorschriften ermittelt, aktualisiert, Pflichten ableitet und Maßnahmen umsetzt. Die Dokumentation in Form eines Rechtsverzeichnisses ist der Nachweis gegenüber zuständiger Behörde bzw. Zertifizierungsstelle für rechtssicheres bzw. normkonformes Arbeiten. So kann zum Beispiel bei Unfällen gegenüber der Berufsgenossenschaft oder im Brandfall gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden, dass geltende Regelungen bekannt und aktuell sind und umgesetzt werden.

Anforderungen an ein geeignetes Rechtsregister sind daher vor allem, dass der Stand der Aktualisierung stets erkennbar ist, die Bedeutung von Änderungen und Neuerungen für das eigene Unternehmen beurteilt wird, Pflichten abgeleitet und Maßnahmen umgesetzt und überwacht werden sowie eine Archivierung vorhanden ist.

Fazit

Ein zentrales, individuelles und standortbezogenes Kataster für Rechtsvorschriften ermöglicht rechtssicheres und normkonformes Arbeiten. Insbesondere Änderungen können erkannt und erforderliche Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen Unternehmen vor allem Verantwortliche festlegen, Termine überwachen und die Umsetzung dokumentieren. Alle Verantwortlichen haben Zugriff auf das stets aktuelle Verzeichnis, und der Nachweis gegenüber Auditorinnen, Auditoren und Zertifizierungsstellen gelingt. QUMsult unterstützt diesen Prozess mit Beratung und einem Rechtskataster.

Häufige Fragen

Welche Rechtsänderungen zeichnen sich ab?

Auf Bundesebene werden unter anderem neue Regelungen zu Arbeitszeiten und im Energierecht diskutiert. Auf EU-Ebene führen die Omnibus-Pakete zu Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) und dem CO2-Grenzausgleich (CBAM).

Was ändert sich voraussichtlich bei der CSRD?

Die Berichtspflicht soll künftig für große Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Umsatz über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme über 25 Mio. EUR gelten. Die Zahl der Datenpunkte soll reduziert werden, und noch nicht gestartete große Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU sollen voraussichtlich 2 Jahre länger Zeit haben.

Welche CBAM-Ausnahme ist geplant?

Keine CBAM-Pflichten sollen bei kleinen gelegentlichen Einfuhren von Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium oder Zement unter dem Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr gelten (entspricht durchschnittlich etwa 80 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einführer).

Wie setzen Unternehmen Rechtsänderungen praktisch um?

In den Schritten Erstellen, Aktualisieren, Pflichten ableiten, Umsetzung überwachen und Dokumentieren. Empfohlen wird ein zentrales, individuelles und standortbezogenes Rechtskataster, auf das alle Verantwortlichen Zugriff haben.

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Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation