Für viele Produkte, die in der EU in Verkehr sind oder gebracht werden, wird in den nächsten Jahren der digitale Produktpass (DPP) zur Pflicht werden. Hierfür hat die EU im Juli 2026 ein vorläufiges Digitales-Produktpass-Register eingeführt, in das Unternehmen bereits jetzt Organisationsdaten hinterlegen können.
Der DPP ist ein digitaler Datensatz je physischem Produkt, der über einen QR-Code, NFC-Tag oder etwas Ähnlichem für Kunden, Behörden und Unternehmen zugänglich sein soll. Er enthält, übersichtlich und leicht einsehbar, Informationen über den gesamten Lebenszyklus des Produktes entlang seiner Wertschöpfungskette.
Welche Produktgruppen sind betroffen?
Konkret sind in der EU ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Low Voltage-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh betroffen. Ab diesem Zeitpunkt müssen diese verpflichtend über einen sogenannten „Batteriepass“ verfügen; die Europäische Kommission hat hierfür einen Leitfaden erstellt.
In den Folgejahren soll der DPP dann in Wellen für weitere Produktgruppen eingeführt werden:
- Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhwerk) und Matratzen (hier soll Genaueres im vierten Quartal 2027 bekanntgegeben werden),
- Chemikalien, insbesondere Anstrichmittel, Schmierstoffe und Waschmittel; für Waschmittel gilt die Pflicht eines DPP ab September 2029,
- Eisen, Stahl und Aluminium,
- Möbel,
- Reifen,
- Energieverbrauchsrelevante Produkte,
- Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Sonstige Elektrogeräte.
Wie sieht ein digitaler Produktpass aus?
Ein digitaler Produktpass stellt eine eindeutige Produkterkennung dar. So sieht die Ökodesign‑Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) vor, dass er auf internationalen Standards basiert; die Lesbarkeit soll sowohl durch Maschinen als auch durch Menschen möglich sein. Die Verknüpfung des digitalen Datensatzes mit dem jeweiligen physischen Produkt erfolgt am Produkt selbst.
Der DPP kann je nach Produktkategorie verschiedenste Arten von Informationen enthalten. Dazu zählen beispielsweise Gebrauchsanweisungen, EG-Übereinstimmungsbescheinigungen, der ökologische Fußabdruck, Informationen über Ursprung und Zusammensetzung des Produkts, Informationen zum Herstellungsprozess, Entsorgungsoptionen und Optionen zum Recycling und zur Wiederverwendung. Im Anhang III (Digitaler Produktpass) der Verordnung (EU) 2024/1781 finden Sie eine offizielle Auflistung der im DPP enthaltenen möglichen Informationen.
Was Sie jetzt tun können
Obwohl die Pflicht für den digitalen Produktpass über die nächsten Jahre schrittweise eingeführt wird, empfiehlt es sich, bereits jetzt mit der Dateninventur zu beginnen. Beziehen Sie frühzeitig Ihre Lieferanten mit ein und merzen Sie Datenmängel aus, um später keine Probleme bei der Datenbereitstellung zu bekommen.
Außerdem können Sie Organisationsdaten derzeit schon testweise im offiziellen DPP-Register der Europäischen Kommission hinterlegen. So machen Sie sich rechtzeitig mit der Umgebung vertraut, können Prozesse und Datenmodelle nach Belieben aufbauen und ausprobieren.
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das DPP-Register Ihre Daten nicht zentral speichert. Es fungiert lediglich als Index für die eindeutigen Produktkennungen. Die eigentlichen Produktdaten bleiben bei Ihrem Unternehmen oder bei Ihren zuständigen Dienstleistern.