Hinweis: Dieser Beitrag von 2019 beschreibt das damalige Förderverfahren; Verfahren und Fristen haben sich seither geändert. Aktuell ist der Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten nach dem Informationsschreiben der BAFA einzureichen. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der BAFA.
Wenn Sie eine externe Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschussen lassen möchten oder bereits bezuschusst werden, sollten Sie bei der Beratungsförderung einige Punkte beachten, damit der Zuschuss nicht gefährdet wird.
Wann darf die Beratung beginnen?
Beratungen, die vor Erhalt der Inaussichtstellung begonnen werden, werden nicht gefördert. Dies betrifft insbesondere auch den Fall, dass ein Beratervertrag bereits vorher abgeschlossen wird.
Welche Kosten sind förderfähig?
Zertifizierungskosten werden nicht gefördert. Bezuschusst werden können nur die reinen Beratungskosten, nicht jedoch die für die Zertifizierung anfallenden Ausgaben.
Wie muss die Zahlung nachgewiesen werden?
Nicht nur die Zahlung des Eigenanteils, sondern die vollständige Zahlung des Beraterhonorars muss nachgewiesen werden. Die gesamte Rechnung der Beratung, inklusive der Mehrwertsteuer, muss bezahlt und der Nachweis hierüber dem Bundesamt vorgelegt werden.
Welche Frist gilt für die Zahlung?
Der Verwendungsnachweis mit dem Nachweis über das vollständig gezahlte Beraterhonorar ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben der BAFA einzureichen. Wird die Frist versäumt, wird der Zuschuss zurückgefordert.
Unterstützung durch QUMsult
Die Beraterinnen und Berater von QUMsult sind bei der BAFA registriert und zugelassen. Ihre Beratungsprojekte mit uns können daher meist bezuschusst werden. Bei Fragen wenden Sie sich an die entsprechende Leitstelle.