Beim Umgang mit Gefahrstoffen gelten zahlreiche rechtliche Vorgaben. Wer weiß, was ein Gefahrstoff ist und welche Pflichten die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorsieht, kann Beschäftigte und Umwelt wirksam schützen.
Was ist ein Gefahrstoff?
Gefahrstoffe sind „Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz genannten Gefahrenklassen aufweisen.” Sie werden durch die CLP-Verordnung mit Gefahrenpiktogrammen (rotumrandete Raute), Gefahrenklassen sowie H- und P-Sätzen gekennzeichnet.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Sobald Beschäftigte mit Gefahrstoffen arbeiten, muss der Arbeitgeber:
- eine Gefährdungsbeurteilung durchführen,
- prüfen, ob ungefährliche Ersatzprodukte existieren,
- Arbeitsplatzgrenzwerte überprüfen,
- genaue Anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (Betriebsanweisung) erstellen und zugänglich machen,
- die Unterweisung vor Arbeitsbeginn und mindestens jährlich durchführen,
- persönliche Schutzausrüstung bereitstellen,
- arbeitsmedizinische Untersuchungen veranlassen.
Was gehört in das Gefahrstoffkataster (§ 6 GefStoffV)?
Das Verzeichnis muss enthalten:
- die Stoffbezeichnung,
- die Einstufung und gefährliche Eigenschaften,
- die Mengenbereiche,
- die Arbeitsbereiche mit Exposition.
Welche Vorgaben gelten für Kennzeichnung und Lagerung (§ 8 GefStoffV)?
Alle Stoffe müssen identifizierbar sein. Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältern gelagert werden, „die mit Lebensmitteln verwechselt werden können”. Nur fachkundige Personen dürfen Zugang zu hochgiftigen und krebserzeugenden Stoffen haben.
Wie Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen systematisch erfassen, zeigt unsere Beratung zum Rechtskataster.