Sicherheitsdatenblätter, die dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 nicht entsprechen, dürfen seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Wer Gefahrstoffe in Verkehr bringt oder verwendet, muss die Blätter also auf den aktuellen Stand bringen.
Was ändert sich inhaltlich?
Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem folgende Punkte:
Spezifische Anforderungen für Stoffe mit Nanoformen werden berücksichtigt, und die Regeln für Sicherheitsdatenblätter werden an die aus der sechsten und siebten Überarbeitung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) angepasst.
Es wird auch festgelegt, wo der eindeutige Rezeptur-Identifikator (Unique formula identifier, UFI) bei gefährlichen Gemischen zur Verwendung an Industriestandorten und bei bestimmten Gemischen, die nicht verpackt werden, auf dem Sicherheitsdatenblatt erscheinen soll.
Endokrine Disruptoren und CLP-Werte
Neue Anforderungen gelten, um die Kommunikation über Stoffe und Gemische mit endokrinschädlichen Eigenschaften entlang der Lieferkette zu verbessern. Sogenannte endokrine Disruptoren können bereits in geringsten Mengen durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen.
Betroffen sind außerdem spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte für die akute Toxizität gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP), die für die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen wichtig sind.