Der Weißmacher Titandioxid steckt unter anderem in Wandfarbe, Sonnencreme und Zahnpasta. In Lebensmitteln ist Titandioxid bereits verboten. Als Gefahrstoff ist die Einstufung umstritten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die zugrunde liegende EU-Verordnung für nichtig.
Titandioxid vermutlich krebserzeugend
Die Verordnung (EU) 2020/217 legt fest, dass bestimmte Formen von Titandioxid als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen einzustufen sind (Carc. 2, H351). Dies gilt für Puder mit einem Gehalt von mindestens 1 % oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 μm. Titandioxid wurde damit nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis versehen werden (EUH211 beziehungsweise EUH212). Dagegen hatten verschiedene Hersteller- und Handelsunternehmen geklagt.
Einstufung falsch?
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die EU Titandioxid in Pulverform zu Unrecht als krebserzeugend beim Einatmen eingestuft; das Gericht erklärte die Verordnung der EU-Kommission für nichtig.
Zur Begründung: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nicht alle Gesichtspunkte beachtet und daher eine nicht plausible Schlussfolgerung gezogen. Die EU-Kommission ist dieser Schlussfolgerung gefolgt und hat damit nach Ansicht des EuGH denselben Fehler begangen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt; das Revisionsverfahren wird nun beim EuGH geführt.