Die „Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe” tritt am 10.10.2024 in Kraft und verbietet grundsätzlich den Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS). Es gelten unterschiedliche Übergangszeiten.
Die Übergangsfristen im Überblick
- Ab 10. April 2026 ist die Verwendung verboten, unter anderem als Feuerlöschschaum und -konzentrat für Ausbildungs- und Prüfzwecke sowie für öffentliche Feuerwehren.
- Ab 10. Oktober 2026 ist eine Verwendung in einigen Alltagsprodukten verboten, wie zum Beispiel in Regenjacken, Pizzakartons und anderen Lebensmittelverpackungen sowie in Imprägniersprays und Hautpflegeprodukten.
- Ab 10. Oktober 2029 ist die Verwendung in Feuerlöschschaum und -konzentrat für die Zivilluftfahrt einschließlich ziviler Flughäfen verboten.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob und wo sie betroffene PFAS-Stoffe einsetzen, und sich an den genannten Fristen orientieren. So bleibt genug Zeit, um rechtzeitig auf zulässige Alternativen umzustellen. Ein systematisch gepflegtes Gefahrstoffkataster hilft dabei, betroffene Stoffe und ihre Einsatzorte zu erfassen.