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EnEfG-Merkblatt geändert: das müssen Sie beachten

Das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde im Februar 2025 überarbeitet. Neben redaktionellen Änderungen und Formatierungen wurden mehrere inhaltliche Kapitel angepasst.

Welche Kapitel wurden geändert?

Der neue Entscheidungsbaum

Laut BAFA muss jedes Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresendenergieverbrauch die Paragrafen 16 und 17 EnEfG zur Abwärme beachten und eventuell eine Meldung an die Plattform für Abwärme abgeben. Der neue Entscheidungsbaum hilft dabei, die eigene Einordnung anhand der Schwellenwerte systematisch nachzuvollziehen.

Die 90-%-Regelung

Unternehmen mit über 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch (letzte drei Jahre) müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten. Das System muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs abdecken. Diese Regelung gilt pro Unternehmen und nicht unternehmensübergreifend innerhalb von Unternehmensgruppen. Alle erfassten Standorte müssen im Zertifikat aufgeführt sein.

Unternehmen an der Schwelle

Wann entfällt die VALERI-Bewertung?

Einsparmaßnahmen benötigen keine Bewertung nach DIN EN 17463, wenn:

Anforderungen an den Umsetzungsplan

Der Umsetzungsplan muss enthalten:

Alle Maßnahmen müssen umgesetzt werden, jeweils mit dokumentierter Umsetzungsfrist.

Was das für Unternehmen bedeutet

Verantwortliche sollten prüfen, welche der geänderten Kapitel ihr Unternehmen betreffen, und ihre Einordnung anhand des neuen Entscheidungsbaums nachvollziehen. Ein systematisches Vorgehen erleichtern ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 sowie ein regelmäßiges Energieaudit nach EN 16247.

(Quelle: TÜV; BAFA-Merkblatt vom 12.02.2025)

Häufige Fragen

Was wurde am EnEfG-Merkblatt geändert?

Neben redaktionellen Änderungen und Formatierungen wurden Kapitel 2.1 (Unternehmensbegriff), Kapitel 2.3 (neuer Entscheidungsbaum), Kapitel 4 (90-%-Regelung, kurzfristiges Überschreiten von 7,5 GWh, Abwärmeplattform) und Kapitel 5 (VALERI-Ausnahme, Umsetzungspläne) angepasst.

Was regelt die 90-%-Regelung?

Unternehmen mit über 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten. Das System muss mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs abdecken.

Wann entfällt die VALERI-Bewertung nach DIN EN 17463?

Einsparmaßnahmen benötigen keine Bewertung nach DIN EN 17463, wenn das Netto-Investitionsvolumen unter 2.000 Euro liegt, die Umsetzung beschlossen und im Plan aufgenommen ist oder die Umsetzung durch gesetzliche Vorgaben vorgeschrieben ist.

Ab welchem Verbrauch greift die Abwärme-Pflicht?

Laut BAFA muss jedes Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresendenergieverbrauch die §§ 16 und 17 EnEfG zur Abwärme beachten und eventuell eine Meldung an die Plattform für Abwärme abgeben.

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Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation