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Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Pflichten und Fristen

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit dem 18. November 2023 in Kraft und schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern.

Was das EnEfG neu regelt

Mit dem neuen Gesetz wurden auch Bestimmungen des aktuellen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an verschiedenen Stellen ergänzt. Die Ergänzungen umfassen unter anderem die Aktualisierung der DIN EN 16247-1 auf die Ausgabe vom November 2022. Neu ist in der Norm zum Beispiel das Erfordernis eines Messplans und das Aufstellen von Energieleistungskennzahlen (EnPIs).

Betroffen sind – neben öffentlichen Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen – Unternehmen und Rechenzentren. Die Angaben in kWh bzw. GWh beziehen sich auf einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

Welche Pflichten gelten für Unternehmen?

Unternehmen ≤ 500.000 kWh und Nicht-KMU

Keine Verpflichtung für ein Energieaudit (Bagatellschwelle). Eine Meldung an die BAFA-Online-Energieauditerklärung ist erforderlich, und zwar spätestens zwei Monate nach Feststellung der Bagatellschwelle.

Unternehmen ≤ 2,5 GWh

Es gelten die Verpflichtungen des EDL-G für Nicht-KMU: ein Energieaudit sowie eine Meldung an die BAFA-Online-Energieauditerklärung. Es besteht keine Verpflichtung zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme. Die Meldung ist spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Energieaudits erforderlich.

Unternehmen > 2,5 GWh

Umsetzungspläne erstellen, von unabhängigen Fachleuten prüfen lassen und spätestens innerhalb von 3 Jahren auf der Webseite der BAFA veröffentlichen. Dies gilt für Unternehmen, die auf Grundlage des § 8 EnEfG oder § 8 Abs. 3 EDL-G ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit gemäß § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben.

Weitere Pflichten sind unter anderem:

Frist: innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Re-Zertifizierung, der Verlängerungseintragung oder der Fertigstellung des Energieaudits.

Unternehmen > 7,5 GWh

Ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS einrichten und betreiben sowie zertifizieren bzw. validieren lassen.

Weitere Pflichten sind unter anderem:

Während dieses Zeitraums sind betroffene Unternehmen von der Verpflichtung zum Energieaudit nach EDL-G befreit.

Frist: bis Ablauf des 18.07.2025. Unternehmen, die ab dem 18.11.2023 den Status > 7,5 GWh erlangen, müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem spätestens 20 Monate nach dem Zeitpunkt eingerichtet haben, zu dem sie diesen Status erlangt haben.

Welche Pflichten gelten für Rechenzentren?

Interne und externe Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 50 kW müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS einrichten und betreiben (Ausnahmen siehe § 12 EnEfG). Ab 500 kW Nennanschlussleistung (bzw. 300 kW bei öffentlichen Trägern) ist eine Zertifizierung bzw. Validierung erforderlich.

Weitere Pflichten sind unter anderem:

Fristen: bis 01.07.2025 / ab 01.01.2024 / ab 01.01.2027.

Welche Pflichten gelten für öffentliche Einrichtungen?

Unterstützung bei der Umsetzung

Die Fachleute von QUMsult unterstützen Unternehmen beim Einführen und Aufrechterhalten von Managementsystemen für Energie und Umwelt. Sie führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durch, wofür sie bei der BAFA akkreditiert sind, und begleiten Unternehmen bei der Transformation zum klimaneutralen Unternehmen, einschließlich Unterstützung beim Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Energieeffizienzgesetz?

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit dem 18. November 2023 in Kraft und schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern.

Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Recht?

Mit dem EnEfG wurden Bestimmungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ergänzt, unter anderem die Aktualisierung der DIN EN 16247-1 auf die Ausgabe November 2022. Neu sind das Erfordernis eines Messplans und das Aufstellen von Energieleistungskennzahlen (EnPIs).

Ab welchem Verbrauch besteht eine Pflicht zum Energiemanagementsystem?

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen bis zum Ablauf des 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS einrichten, betreiben und zertifizieren bzw. validieren lassen.

Was gilt für Rechenzentren?

Interne und externe Rechenzentren ab 50 kW nicht redundanter Nennanschlussleistung müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS einrichten und betreiben. Ab 500 kW (bzw. 300 kW bei öffentlichen Trägern) ist eine Zertifizierung bzw. Validierung erforderlich.

Wie wird der Energieverbrauch für die Schwellenwerte ermittelt?

Die Angaben in kWh bzw. GWh beziehen sich auf einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

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Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation