← Alle Fachartikel

Gefahrstoffmanagement als Prozess denken

Die meisten Unternehmen arbeiten mit Gefahrstoffen und müssen sich an strenge Regelungen halten. Wer Gefahrstoffmanagement als durchgängigen Prozess denkt (vom eingesetzten Stoff über das Sicherheitsdatenblatt bis zur Substitutionsprüfung), erfüllt die Anforderungen aus Gefahrstoffverordnung und Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) leichter.

Das Sicherheitsdatenblatt als Ausgangspunkt

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist die wichtigste Informationsquelle. Der Arbeitgeber muss es alle zwei Jahre aktualisieren und auf Vollständigkeit prüfen. Eine Studie zeigt, dass 44 % aller Sicherheitsdatenblätter nicht rechtskonform sind. Korrekte Angaben bilden die Grundlage für sichere Schutzmaßnahmen. Fehlerhafte Angaben würden sich sonst durch das gesamte Gefahrstoffmanagement ziehen.

Kernpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss eine Substitutionsprüfung durchführen und gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzen. Ein Gefahrstoffverzeichnis muss folgende Informationen enthalten:

Betriebsanweisungen sind schriftlich erforderlich und müssen Informationen zu Gefahrstoffen, Vorsichtsmaßnahmen und Notfallmaßnahmen enthalten. Sie sollten in verständlicher Sprache vorliegen und bei „maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen” aktualisiert werden.

Praktische Umsetzung durch Prozessdenken

Der Prozess „Geplanter Umgang mit Gefahrstoffen” umfasst fünf Schritte:

  1. Identifikation des Gefahrstoffs
  2. Erfassung von Sicherheitsdaten
  3. Lagerbedingungen
  4. Tätigkeitsanalyse
  5. Substitutionsprüfung

Eine geeignete Software kann diese Aufgaben automatisieren, Betriebsanweisungen auf Knopfdruck erstellen und CMR- sowie SVHC-Stoffe automatisch erkennen. So bleibt das Gefahrstoffmanagement nachvollziehbar und aktuell.

Glossar: SVHC- und CMR-Stoffe

Häufige Fragen

Was ist die wichtigste Informationsquelle beim Gefahrstoffmanagement?

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Der Arbeitgeber muss es alle zwei Jahre aktualisieren und auf Vollständigkeit prüfen. Eine Studie zeigt, dass 44 % aller Sicherheitsdatenblätter nicht rechtskonform sind. Korrekte Angaben bilden die Grundlage für sichere Schutzmaßnahmen.

Was gehört in ein Gefahrstoffverzeichnis?

Das Gefahrstoffverzeichnis muss die Stoffbezeichnung, die Einstufung, die verwendeten Mengenbereiche und die betroffenen Arbeitsbereiche enthalten.

Wann müssen Betriebsanweisungen aktualisiert werden?

Betriebsanweisungen sind schriftlich erforderlich und müssen Informationen zu Gefahrstoffen, Vorsichtsmaßnahmen und Notfallmaßnahmen enthalten. Sie sollten in verständlicher Sprache vorliegen und bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

Was sind SVHC- und CMR-Stoffe?

SVHC-Stoffe sind besonders besorgniserregende Stoffe gemäß REACH-Verordnung; die Kandidatenliste wird laufend aktualisiert. CMR-Stoffe sind karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch und in Anhang VI der CLP-Verordnung, der TRGS 905 und der TRGS 906 verzeichnet.

Kontakt

Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir vermitteln Ihnen die passende Fachperson.

Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation