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Ineffiziente Leuchtmittel: EU nimmt sie stufenweise vom Markt

Viele konventionelle Leuchtmittel werden nicht mehr in Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU.

Für Leuchtstofflampen greift zudem die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment, RoHS).

Welche Leuchtmittel sind betroffen?

Der Ausstieg erfolgt gestaffelt. Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen unter anderem:

Welche Leuchtmittel konkret betroffen sind und welche Ausnahmen gelten, lässt sich in den genannten Rechtsgrundlagen im Detail nachlesen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Wer betroffene Leuchtmittel im Einsatz hat, sollte den Wechsel auf effizientere Alternativen frühzeitig einplanen. Die Umstellung senkt den Energieverbrauch und lässt sich mit einem systematischen Energiemanagement verbinden.

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Häufige Fragen

Warum werden konventionelle Leuchtmittel vom Markt genommen?

Viele konventionelle Leuchtmittel werden nicht mehr in Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU.

Welche Lampen sind betroffen und ab wann?

Seit dem 25. Februar 2023 Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und kreisförmige T5-Leuchtstofflampen, ab dem 25. August 2023 lineare T8- und T5-Lampen und ab dem 1. September 2023 Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen.

Welche Rolle spielt die RoHS-Richtlinie?

Für Leuchtstofflampen greift zusätzlich die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS).

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Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation