Viele konventionelle Leuchtmittel werden nicht mehr in Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU.
Für Leuchtstofflampen greift zudem die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment, RoHS).
Welche Leuchtmittel sind betroffen?
Der Ausstieg erfolgt gestaffelt. Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen unter anderem:
- Seit 25. Februar 2023: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät sowie kreisförmige Leuchtstofflampen T5.
- Ab 25. August 2023: lineare T8- und T5-Lampen.
- Ab 1. September 2023: Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen.
Welche Leuchtmittel konkret betroffen sind und welche Ausnahmen gelten, lässt sich in den genannten Rechtsgrundlagen im Detail nachlesen.
Was das für Unternehmen bedeutet
Wer betroffene Leuchtmittel im Einsatz hat, sollte den Wechsel auf effizientere Alternativen frühzeitig einplanen. Die Umstellung senkt den Energieverbrauch und lässt sich mit einem systematischen Energiemanagement verbinden.
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