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AwSV: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie regelt bundeseinheitlich, wie Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zu errichten, zu betreiben und zu dokumentieren sind.

Inkrafttreten und Geltung

Mit ihrem Inkrafttreten am 1. August 2017 ersetzte die AwSV 16 Landes-Verordnungen sowie die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) zur Bestimmung der Wassergefährdungsklassen. Damit gelten für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erstmals bundesweit einheitliche Regelungen.

Wen betrifft die AwSV?

Betroffen sind alle Unternehmen, die bereits die Anforderungen ihrer jeweiligen Landes-Verordnung erfüllen mussten. Für sie treten die Regelungen der AwSV an die Stelle der bisherigen landesrechtlichen Vorgaben.

Welche wesentlichen Änderungen bringt die AwSV?

Ein Schlüsselelement ist die Bagatellgrenze: Außerhalb von Schutzgebieten sind oberirdische Anlagen mit einem Volumen von weniger als 220 Liter flüssiger Stoffe oder weniger als 200 kg gasförmiger oder fester Stoffe von den Anforderungen ausgenommen.

Darüber hinaus gelten neue Anforderungen. Dazu zählen unter anderem:

Was gehört in die Anlagendokumentation?

Seit dem 1. August 2017 ist für die betroffenen Anlagen eine Dokumentation erforderlich. Sie enthält Angaben zu Aufbau, eingesetzten Stoffen, Bauart, Sicherheitseinrichtungen, Löschwasserrückhaltung, Standsicherheit und durchgeführten Prüfungen.

Fachartikel zum Nachlesen

Eine ausführliche Darstellung der geänderten Anforderungen und neuen Pflichten (von den Wassergefährdungsklassen über Rückhalteeinrichtungen und Prüfpflichten bis zur Anlagendokumentation) liefert der Fachartikel „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)” von Jürgen Knopp und Bettina Huck (QUMsult), erschienen in der Zeitschrift Sicherheitsingenieur 8/2017, als PDF unten im Bereich Downloads.

Kostenlose Muster für Betriebsanweisung, Merkblatt und Anlagendokumentation finden Sie auf der Seite AwSV-Muster.

Ausblick: Novellierung

Im November 2019 veröffentlichte das Bundesumweltministerium (BMU) einen Referentenentwurf zur ersten Änderungsverordnung. Ziel war die Anpassung an aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie die Konkretisierung bestehender Regelungen, insbesondere zur Löschwasserrückhaltung.

Bei Aufbau und Pflege der zugehörigen Pflichten unterstützt QUMsult mit Software und Kurzberatungen. Sprechen Sie uns über das Kontaktformular an.

Downloads

Fachartikel: AwSV – geänderte Anforderungen und neue Pflichten (PDF, Sicherheitsingenieur 8/2017) PDF herunterladen

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Häufige Fragen

Seit wann gilt die AwSV?

Die AwSV ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie ersetzt 16 Landes-Verordnungen sowie die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) zur Bestimmung der Wassergefährdungsklassen.

Welche Anlagen fallen unter die Bagatellgrenze?

Ausgenommen sind außerhalb von Schutzgebieten oberirdische Anlagen mit einem Volumen von weniger als 220 Liter flüssiger Stoffe oder weniger als 200 kg gasförmiger oder fester Stoffe.

Was gehört in die Anlagendokumentation?

Die Dokumentation hält Aufbau, eingesetzte Stoffe, Bauart, Sicherheitseinrichtungen, Löschwasserrückhaltung, Standsicherheit und durchgeführte Prüfungen der Anlage fest.

Wer ist von der AwSV betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die bereits die Anforderungen ihrer jeweiligen Landes-Verordnung erfüllen mussten.

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Foto von Bettina Huck

Bettina Huck

Projektassistenz und Büroorganisation