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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2009

ISO 9001:2008

 
Kommunales Umweltmanagement

Das Schlussdokument der UNCED-Konferenz von Rio im Jahre 1992, die Agenda 21, forderte alle Gemeinden weltweit dazu auf, ihre Politik auf das Ziel von "sustainable development", der nachhaltigen Entwicklung auszurichten.
Die Agenda 21 ist schon lange kein Fremdwort mehr. Jeweils ein Drittel aller Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg haben inzwischen einen Agendabeschluss, der sie zur nachhaltigen Entwicklung verpflichtet (Stand: September 2004).

Agenda-Beschlüsse in Baden-Württemberg

Quelle: Übersicht Kommunen und Übersicht Landkreise (Arbeitsmaterialie 4 des Agenda-Büros der LfU Baden-Württemberg)

Unter den vielen möglichen und wichtigen kommunalen Themen der Zukunft spielt der Umweltschutz eine Hauptrolle. Er wird zwar oft engagiert angegangen, aber häufig noch in Einzelaktionen und ohne tatsächlich in den Verwaltungsalltag integriert zu sein. Dabei ist auch die Verwaltungstätigkeit als solche mit Umweltauswirkungen verbunden, die sich zu durchleuchten lohnen und deren Reduzierung, neben der Umwelt, auch den Kämmerer freuen dürfte.

Die konsequente Weiterführung der Selbstverpflichtung zu einer zukunftsfähigen Entwicklung ist die Implementierung eines Umweltmanagementsystems. Wird doch das Öko-Audit explizit in Kapitel 7 der Agenda 21 und dem Lissabonner Aktionsplan als geeignetes Planungsinstrument hervorgehoben.

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Aber nicht nur für "Agenda-Gemeinden" ist ein effektives Umweltmanagement von Vorteil. Jede Kommune hat den gesellschaftlichen Auftrag, ihre knappen Ressourcen so effizient wie möglich zum Nutzen ihrer Einwohner einzusetzen.
Für die Ressource Finanzen ist dies durch das Haushaltssystem meist bereits gewährleistet.
Für die Bereiche Energie, Wasser, Abfall und Naturgüter fehlen dagegen überwiegend noch geeignete Kontrollinstrumente.

Umweltmanagementsysteme sind in Verwaltungen noch verhältnismäßig neue Instrumente, um die Belange der Umwelt systematisch in den eigenen Verantwortungsbereich zu integrieren. Das liegt hauptsächlich daran, dass sowohl die europäische Öko-Audit Verordnung (EMAS für Eco Management and Audit Scheme), als auch die internationale Norm der ISO 14001 ursprünglich für den betrieblichen Bereich konzipiert waren.

In Deutschland wurde der Gültigkeitsbereich des - auf der EMAS basierenden - Umweltauditgesetzes von 1995 durch die Erweiterungsverordnung vom Jahre 1998 auf fast alle Branchen ausgedehnt. Auch verschiedene Dienstleister und kommunale Verwaltungen konnten nun ein Umweltmanagementsystem offiziell anerkennen lassen.

Inzwischen sind diese bürokratischen Grenzen in ganz Europa gefallen. Die neue EMAS hat das System seit 2001 für alle Branchen geöffnet. Jede Organisation, die ihre Umweltleistung verbessern will, kann dies nun nach diesen Vorgaben tun, sich offiziell registrieren lassen und das entsprechende Logo für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

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Durch mehrere Pilotprojekte der Bundesländer wurde in den letzten Jahren gezeigt, dass sich auch für Verwaltungen ein dauerhaftes Umweltmanagement lohnt. Dies gilt sowohl für die Büroarbeitsplätze als auch für die verschiedenen Einrichtungen einer Kommunalverwaltung wie Bauhof, Schulen, Krankenhäuser oder auch Museen und Theater.

Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg war bundesweit die erste, die diese Pilotprojekte erfolgreich abschließen konnte. Die Städte Isny und Leutkirch waren die ersten, die ihr Umweltmanagementsystem offiziell registrieren lassen konnten. Inzwischen sind weitere Verwaltungen der Kommunen und Kreise gefolgt und es werden immer – wenn auch langsam – mehr.

Die Beispiele zeigen, dass ein Umweltmanagementsystem in Verwaltungen ein geeignetes Instrument ist, die Arbeit effizienter zu gestalten, Zeit und Geld einzusparen und einen erheblichen Imagegewinn bringt.
Die Kommune kann damit ihre Vorbildstellung gegenüber örtlichen Firmen und der Bevölkerung festigen und öffentlich machen. Die Anstrengungen, den eigenen Umweltschutz zu verbessern, regen zur Nachahmung an, erforderliche Maßnahmen werden eher akzeptiert.

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Beispiele für erfolgreiche Öko-Audits öffentlicher Verwaltungen (Auswahl):

Baden- Württemberg

Stadt Ulm
Stadt Kehl
 
Gemeinde Teningen

Stadt Leutkirch

Stadt Isny

Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Landesanstalt für Umweltschutz

Ministerium für Umwelt und Verkehr
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Landratsamt Böblingen

Übriges Deutschland

Hannover, Umweltschutzamt
Stadt Wuppertal
Stadt Erlangen
Landratsamt Freising
Bad Dürkheim
Bayerisches Umweltministerium
Stadt Augsburg
Hansestadt Hamburg
Stadt Regensburg
Kreis Höxter
Stadt Neu-Ulm

Eine aktuelle Übersicht über kommunale Öko-Audit-Aktivitäten in Baden-Württemberg (Stand November 2003) steht bei der Landesanstalt für Umweltschutz als download zur Verfügung.

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Was verlangt die EMAS II und was hat eine Verwaltung davon?

Mit der Neufassung der europäischen Öko-Audit Verordnung können nun alle interessierten Organisationen ein Umweltmanagementsystem einführen und begutachten lassen. Erfahrungen aus der Praxis der alten EMAS wurden ebenfalls eingebaut. Den Wortlaut der EMAS II, inklusive der übernommenen Abschnitte aus der ISO 14001 können Sie hier herunter laden; den Zugang zur detaillierten Gegenüberstellung der neuen mit der alten EMAS können Sie gegen eine geringe Gebühr hier beantragen.

Hier nun eine kurze Darstellung der einzelnen Abschnitte auf dem Weg zum Umweltmanagement nach EMAS II.

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Umweltprüfung, Umweltprogramm
Die Forderungen
:
Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Die relevanten Umweltauswirkungen werden identifiziert, nach Möglichkeit in Zahlen ausgedrückt und bewertet. Dabei geht es sowohl um direkte Aspekte wie Energie- oder Wasserverbrauch, als auch - neu - um indirekte. Darunter fallen beispielsweise umweltrelevante Planungsentscheidungen oder auch das Umweltverhalten von Lieferanten.

Neben diesen Umweltauswirkungen legt die neue EMAS großen Wert auf die Kenntnis und Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften.

Aufgrund der Ergebnisse werden in einem Umweltprogramm die einzelnen Umweltziele und die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen formuliert.

Die Vorteile:
Der Umweltschutz wird systematisch unter die Lupe genommen, es kommt Ordnung in die Umweltdaten, die bisher häufig von verschiedenen Stellen erfasst und verwaltet werden, ohne dass ein Gesamtüberblick oder eine genaue Zuordnung zu den Verbrauchern stattfindet. Dadurch wird Geld gespart.

Die Verwaltung hat klare Ziele und kann ein wirkungsvolles Controlling einführen.

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Umweltleitlinien
Die Forderungen
:
Die Verwaltung formuliert umweltbezogene Gesamtziele und Handlungsgrundsätze und verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften.

Die Vorteile:
Es werden Rahmenbedingungen für alle MitarbeiterInnen geschaffen, die dem Umweltschutz hohe Priorität im alltäglichen Handeln einräumen. Der kommunikative Prozess fördert die ämterübergreifende Zusammenarbeit.

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Umweltmanagement
Die Forderungen
:
Das UM soll als Teil des gesamten Managementsystems der Verwaltung integriert werden. Es umfasst Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltleitlinien.

Das Umweltmanagement wird in die bestehenden Strukturen eingepasst, bereits praktizierte Arbeitsabläufe werden auf Verbesserungen durchleuchtet und nur wo es notwendig ist, werden neue Regelungen erarbeitet.

Die neue EMAS hat als Forderungen an das UMS die Formulierungen der ISO 14001 wörtlich übernommen. Dadurch wurde die bisher unbefriedigende Praxis zweier paralleler Systeme beendet.

Die Vorteile:
Es werden klare Regelungen geschaffen und dokumentiert. Jeder weiß, was er oder sie zu tun hat bzw. wer für was verantwortlich ist. Doppelarbeiten und Reibungsverluste werden vermieden.

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Umweltbetriebsprüfung
Die Forderungen
:
Es wird geprüft, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden, ob das System funktioniert und angemessen ist und ob die geltenden Normen und Vorschriften eingehalten werden.

Die Vorteile:
In regelmäßigen Zeitabständen, spätestens alle drei Jahre, wird ein Soll-Ist Vergleich gezogen. Es wird transparent, ob die richtigen Maßnahmen durchgeführt wurden, ob die Ziele realistisch waren und warum sie ggf. nicht erreicht werden konnten.

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Umwelterklärung
Die Forderungen
:
Zusammenfassung und Weitergabe von Informationen über Umweltauswirkungen und Umweltleistung der Organisation an alle interessierten Kreise.

Die Vorteile:
Offener Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, Demonstration der eigenen Bemühungen.

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Validierung
Die Forderung
:
Das System und die Umwelterklärung werden geprüft und für gültig erklärt, wenn es alle Forderungen erfüllt.

Die Vorteile:
Das offizielle Logo kann für vielfältige Aktionen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und z.B. auf den alltäglichen Briefbögen verwendet werden. Imagegewinn. Ein gewisser Druck, das System auch zu leben und aktuell zu halten.

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Haben wir Ihr Interesse an einem Umweltmanagementsystem für Ihre Verwaltungsorganisation geweckt? Dann können Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen:

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