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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
Tag gegen Lärm 2009:
Wer nicht hören will, muss zahlen!

Bereits zum zwölften Mal fand am 29. April 2009 der "Tag gegen Lärm" statt.  Organisiert wird die Aktion von der  Deutschen Gesellschaft für Akustik DEGA (www.dega-akustik.de). Unter dem Motto "Horch, was kommt von draußen rein!" dreht sich der Aktionstag um Lärmbelastung am Arbeitsplatz und in der Freizeit.

Der "Tag gegen Lärm  - International Noise Awareness Day" soll vor allem Aufmerksamkeit für das Thema Lärm zu erzeugen und das Bewusstsein fürs Hören ausbilden bzw. stärken. Bundesweit organisieren u.a. Berufsgenossenschaften, Verbraucherverbände und Kommunen Veranstaltungen in Schulen, Kindergärten, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen mit verschiedenen Themenschwerpunkten. Auch Hörgeräte-Fachgeschäfte und Anbieter für Schallschutz beteiligen sich an der Aktion. Eine Übersicht der über 120 Aktionen liefert www.tag-gegen-laerm.de

Mehr als 70% der Bevölkerung in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört (Quellle: DEGA). Neben Gehörschäden sind Konzentrationsmangel, Schlafstörungen bis hin zu Herzerkrankungen mögliche Folgen von Lärmbelastung. Wer nicht nur am Arbeitsplatz sondern auch in seiner Freizeit Lärm ausgesetzt ist, kann nicht regenerieren. Das Risiko für Gesundheitsschäden erhöht sich dadurch.

QUMsult macht sich stark für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.

Ihr Nutzen

  • Wir bieten orientierende Lärmmessungen vor Ort als Teil der Gefährdungsbeurteilung. Sie erhalten eine aktuelle Übersicht über die individuellen Belastungen für jeden Arbeitsplatz und können mit geeigneten Maßnahmen gesetzliche Vorgaben zuverlässig einhalten.
  • QUMsult unterstützt Sie: Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlasten wir Sie und gewährleisten die Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
  • Durch die Einführung eines Arbeitsschutz- oder Gesundheitsmanagementsystems erhalten Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig und reduzieren krankheitsbedingte Ausfallzeiten z.B. bei gehörbezogenen Berufskrankheiten.

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