Unternehmensberatung für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz    Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutz - Wir spannen den Bogen Wohin schießt der Schütze?
    

   








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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
QUMsult - Die Themen
 
ISO 9000 Die DIN EN ISO 9000 ff., umgangssprachlich ISO 9000 genannt, ist ein umfangreiches Werk bestehend aus Leitfäden, Normen, Begriffen und Qualitätsmanagement-Modellen.

Das wohl bekannteste Normenwerk ist die DIN EN ISO 9001. Sie ist eine international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Diese DIN-Norm ist die Darlegungsnorm für ein Qualitätsmanagementsystem.

Die prozessorientierte Norm stellt Anforderungen an Aufbau und Abläufe im Unternehmen und wird sowohl von produzierenden Unternehmen als auch von Dienstleistern angewendet.

Nach der DIN EN ISO 9001 können sich Unternehmen durch einen Dritten zertifizieren lassen.

Wir beraten und schulen Sie zu allen Belangen dieses Standards. Wir sorgen dafür, dass Sie gut durch die Zertifizierung kommen.

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EFQM Die ‚European Foundation of Quality Management (EFQM)‘ ist eine europäische Organisation mit Sitz in Brüssel, die das sogenannte EFQM Modell ins Leben gerufen hat.

Das EFQM Modell kennt 9 Hauptkriterien und eine unterschiedliche Anzahl von Unterkriterien und verlangt von den Organisationen, die eigenen Leistungen im Hinblick auf die einzelnen Kriterien systematisch zu messen.

Nach diesem Modell können sich Organisationen wiederkehrend selbst bewerten, inwieweit sie ‚Total Quality Management (TQM)‘ oder synonym ‚Business Excellence‘ umgesetzt haben.

Das EFQM Modell setzt also auf Selbstüberprüfung im Gegensatz zur Fremdüberprüfung durch einen Zertifizierer, wie das momentan noch bei allen Managementnormen üblich ist.

Wir helfen Unternehmen, dieses Modell einzuführen, an die Unternehmensrealität anzupassen und unterstützen sie dabei, Ansätze zur systematischen Messung Ihrer Leistungen zu finden und daraus Kennzahlensysteme zu entwickeln.

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TQM ‚Total Quality Management (TQM)‘ ist ein Begriff, der nicht eindeutig zu definieren ist.

Im allgemeinen wird darunter ein ganzheitlicher Management-Ansatz verstanden, der alle Tätigkeiten eines Unternehmens unter dem Aspekt der Kunden- und Mitarbeiterorientierung betrachtet und streng prozessorientiert ist.

TQM ist demnach kein Standardprodukt, sondern hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.

TQM muss vor allem in der Führungsetage des Unternehmens vorgelebt werden, sonst ist der Ansatz zum Scheitern verurteilt.

Ein konsequenter Ansatz zur Einführung von TQM in einer Organisation ist das EFQM Modell.

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QS 9000 Die QS 9000 war bis Ende 2006 eine Qualitätsmanagementnorm für Automobilzulieferer und deren Unterlieferanten.

Sie wurde von den drei Automobilherstellern DaimlerChrysler, Ford und General Motors gefordert (siehe auch TS 16949).

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VDA 6 Die VDA 6.1 ist eine Qualitätsmanagementnorm für Automobilzulieferer und deren Unterlieferanten.

Sie wird hauptsächlich von den deutschen Automobilherstellern gefordert (siehe auch TS 16949).

Für die Verbreitung der Inhalte in Form einer Auditsoftware besitzen wir die Lizenz. Diese Auditsoftware ist bei uns erhältlich.

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ISO/TS
16949
Die ISO/TS (Technische Spezifikation) 16949 ist eine Qualitätsmanagementnorm für Automobilzulieferer und deren Unterlieferanten.

Sie wird von allen Automobilherstellern akzeptiert und ist im Sommer 1999 erstmals erschienen.

Der Technische Standard ersetzt demnach QS 9000 und VDA 6.1 gleichzeitig.

Wir beraten Sie zu allen Belangen dieses Standards. Wir sorgen dafür, dass Sie gut durch die Zertifizierung kommen.

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DIN EN ISO 13485 Internationale Norm für Qualitätssicherungssysteme bei Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten.

Anforderungen an ein solches System werden im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren gefordert. Zum Beispiel Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukte), Anhang II der Richtlinie 90/385/EWG (aktive implantierbare medizinische Geräte) sowie Anhang IV der Richtlinie 98/79/EG (In-Vitro-Diagnostika)

Anders als die Norm aus dem Jahr 2000 (Zertifikate danach waren noch bis 31.07.2006 gültig) orientiert sich die aktuelle Version 2003 an den Prozessen im Unternehmen. Basis ist die DIN EN ISO 9001:2000. Viele Anforderungen sind identisch. Für die Zertifizierung nach ISO 13485:2003 ist kein ISO-9001-Zertifikat erforderlich. Das Zertifikat wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.

Wir beraten und schulen Sie zu allen Belangen dieses Standards. Wir sorgen dafür, dass Sie gut durch die Zertifizierung kommen.

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ISO 14001 Internationale Norm für Umweltmanagementsysteme. Nach dieser Norm können sich Unternehmen zertifizieren lassen.

Im Gegensatz zu EMAS ist die ISO 14001 eine privatwirtschaftliche Norm und international gültig. Die ISO 14001 ist prozessorientiert aufgebaut und folgt dem Ansatz "Planen - Umsetzen - Kontrollieren - Verbessern".

Wir beraten und schulen Sie zu allen Belangen dieses Standards. Wir sorgen dafür, dass Sie gut durch die Zertifizierung kommen.

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EG- Öko-Audit (EMAS) Eine europäische Verordnung (EU) über die freiwillige Beteiligung an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung

Unternehmen können sich freiwillig ein Umweltmanagementsystem im Unternehmen einrichten und im ersten Schritt eine umfassende Umweltprüfung durchführen.

Die EMAS beinhaltet die ISO 14001-Forderungen an ein Umweltmanagementsystem. Es gelten zusätzliche Anforderungen, wie z.B. die Betrachtung indirekter Umweltaspekte.

Der Schwerpunkt liegt etwas mehr auf den konkreten Umweltauswirkungen und deren kontinuierlicher Verringerung -> "Verbesserung der Umweltleistungen". Die Einhaltung der Gesetzte wird gefordert und kontrolliert.

Die EMAS III vom 25. November 2009 bezieht die ISO 14001 voll mit ein und bringt weiter rechtliche Erleichterungen für teilnehmende Unternehmen.

Wir beraten und schulen Sie zu allen Belangen dieser EU-Verordnung. Wir sorgen dafür, dass Sie gut durch die Zertifizierung / Validierung kommen und kümmern uns um Ihre Rechtsvorschriften.

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Betrieblicher Umweltschutz Umfasst alle organisatorischen und technischen Einrichtungen und Abläufe im Unternehmen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu begrenzen oder zu minimieren.

Unser technisches Know-How und verschiedene von uns entwickelte Softwarelösungen (Betriebsdatenbank SARA) unterstützen Unternehmen auf diesem Gebiet.

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ILO-OSH

ILO-OSH (Guidelines on occupational safety and health management systems) ist ein Leitfaden zur freiwilligen Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen, der auf international vereinbarten Grundsätzen der drei in der International Labour Organisation (ILO) der Vereinten Nationen vertretenden Parteien (Regierungen, Arbeitgeber, Beschäftigte) beruht. Er entspricht den nationalen, gemeinsam vereinbarten Grundsätzen zu Arbeitsschutzmanagementsystemen.

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OHSAS 18001

Das Modell OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) enthält Anforderungen an ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem und wurde von der British Standards Institution (BSI) gemeinsam mit internationalen Zertifizierungsgesellschaften entwickelt.

Es ist kompatibel mit den Managementnormen ISO 14001 und ISO 9001.

OHSAS 18001 selbst ist keine Norm, kann jedoch zur Beurteilung und Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagement-
systemen herangezogen werden.

Wir beraten und schulen Sie zu allen Belangen dieses Standards. Wir sorgen dafür, dass Sie gut durch die Zertifizierung kommen.

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Das nationale Konzept für Arbeitsschutz- management

Der nationale Leitfaden zur freiwilligen Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen basiert auf dem ILO-OSH und ist an deutsche Gegebenheiten angepasst. Er wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Sozialpartnern gemeinsam entwickelt. Wichtige Inhalte für den nationalen Leitfaden flossen aus bereits bestehenden nationalen Konzepten sowie aus Leitfäden seitens der Bundesländer (z.B. OHRIS, ASCA) und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ein.

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OHRIS

OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem-Modell des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Es gliedert sich in einen System- und einen Compliance-Teil. Die Einführung des OHRIS ist freiwillig, wird von den bayerischen Aufsichtsbehörden anerkannt und beinhaltet eine vereinfachte Überprüfung bayerischer Unternehmen durch die Behörden.

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ASCA

ASCA (Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen) ist ein Instrument zur Überprüfung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems und wurde 1997 vom hessischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung entwickelt. Die Einrichtung von ASCA-Überprüfungen in Unternehmen ist freiwillig. Unternehmen mit ASCA werden von den hessischen Aufsichtsbehörden weniger streng überwacht.

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SCC Safety Certification Contractors (Sicherheits Certifikat Contractoren)

SCC wurde 1994 von der niederländischen Mineralölindustrie zur Überprüfung der Managementsysteme für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) ihrer Kontraktoren (Fremdfirmen) entwickelt, ist jedoch auch auf andere Industriezweige anwendbar.

Seit 1995 ist SCC in Deutschland zertifizierbar.

Der Kern des Zertifizierungssystems ist die SCC-Checkliste mit Pflicht- und Ergänzungsfragen.

Für eine Zertifizierung muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden und die Unfallhäufigkeit darf eine Obergrenze nicht überschreiten.

Man unterscheidet zwei Formen von SCC-Zertifikaten: SCC* (bis 35 Mitarbeiter) und SCC** (mehr als 35 Mitarbeiter).

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BS 8800 Der British Standard 8800 (seit Mai 1996 in Kraft) ist eine britische Norm für Arbeitsschutz- und Sicherheitsmanagementsysteme.

Er basiert auf ‚Guten Managementpraktiken‘ und soll die Integration von Arbeitsschutz und Sicherheit in ein bestehendes Gesamtsystem und dessen Aufrechterhaltung unterstützen.

Er ist als Leitfaden und Hilfestellung für den Aufbau von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen zu verstehen und nicht als in Deutschland zertifizierungsfähiger Standard.

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SGU Sicherheit – Gesundheit – Umwelt

Allgemeine Verfahrensgrundsätze zur Integration von SGU-Aspekten in betriebliche Organisations- und Entscheidungsstrukturen werden beschrieben.

Es werden allgemeine Kriterien und Verfahren festgelegt zur Durchführung von Audits und Zertifizierungen von SGU-Managementsystemen.

An dem Verfahren können auf Antrag nur Mitgliedsbetriebe der Süddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft teilnehmen.

Vorrangig kommen Unternehmen in Frage, die als sogenannte 'Kontraktoren für technische Dienstleistungen' (vgl. SCC) tätig werden.

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Fachkraft für Arbeits- sicherheit Rechtsgrundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973).

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer schriftlich bestellt und hat die Aufgabe, den Unternehmer und die sonst für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in allen Belangen des Arbeitsschutzes zu beraten.

Dieses gilt inzwischen – abgesehen von einigen noch nicht abgelaufenen Übergangsfristen – für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter.

Sie können uns als Ihre (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen.

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Gefährdungs- beurteilung Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 7. August 1996).

Der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und – wenn erforderlich - Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuleiten.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung muss dokumentiert sein für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.

Gefordert wird die Gefährdungsbeurteilung weiter in der Betriebssicherheitsverordnung und in der Gefahrstoffverordnung und seit März 2007 in der Arbeitsschutz-, Lärm- und Vibrationsverordnung.

Wir erstellen und pflegen Ihre Gefährdungsbeurteilung und aktualisieren Ihre bestehende. Nutzen Sie den "frischen Blick" von außen.

Schauen Sie bitte auch nach der praxisbewährten Software zur Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung durchführen   Training   zum Anfang der Seite   zum Ende der Seite

Entsorgungs- fachbetrieb Ein Zertifikat für einen gewerbsmäßigen Entsorgungsbetrieb, der eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten durchführt: einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten und beseitigen von Abfällen.

Die Anforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb sind unter dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) geregelt.

Wir bereiten Entsorgungsunternehmen individuell auf die Zertifizierung durch akkreditierte Sachverständige vor.

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HACCP Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV vom 5. August 1997) stellt hygienische Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Darüberhinaus fordert sie eine Systematisierung und Konkretisierung der schon bestehenden betrieblichen Eigenkontrollen (seit 5. August 1998 in Kraft getreten). Diese Forderung kann durch ein HACCP-Konzept erfüllt werden.

HACCP-System (= Hazard analysis and critical control point) ist ein systematischer Ansatz zur Reduzierung mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Risiken bei Lebensmitteln mit folgendem Ablauf:

1. Gefahrenanalyse für den Prozessablauf
2. Identifizierung von möglichen risikoträchtigen (für das Lebensmittel) Punkten
3. Auswahl kritischer Punkte (haben wesentlichen Einfluss auf das Lebensmittel und sind durch zuverlässige Prüf- und Überwachungsmaßnahmen beherrschbar)
4. Einrichtung dieser Sicherungsmaßnahmen und Überwachen (Monitoring)
5. Regelmäßige Überprüfung (Verifizierung)

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GLP Gute Laborpraxis, bezieht sich auf §19 des Chemikaliengesetzes.

Die Einhaltung der Grundsätze werden von behördlicher Seite aus überwacht. Ergebnis ist eine Qualitätssicherungserklärung.

Mitarbeiter von QUMsult haben langjährige Labor-Erfahrungen.

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GMP 'Good manufacturing practice' übersetzt: 'Gute Herstellungspraxis' ist ein Vorschriftenwerk, das insbesondere bei der Herstellung von Arzneimitteln und hygienischen Produkten beachtet wird.

Wir beraten bei der Implementierung der GMP-Forderungen in ein ganzheitliches Managementsystem.

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