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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
Qualitätsmanagement für Arztpraxen

Lesen Sie hier Antworten zu häufig gestellte Fragen zur QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Thema Qualitätsmanagement.

  • Die QM-Richtlinie ist unter www.g-ba.de einzusehen.

  • Es wird keine Zertifizierung und kein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem gefordert. Es muss nur darauf geachtet werden, dass alle Anforderungen der QM-Richtlinie erfüllt werden. 

  • Das QM-System ist frei wählbar bzw. kann die Praxis ihr eigenes individuelles QM-System entwickeln. Derzeit gibt es verschiedene Qualitätsmanagementsysteme (QMS) wie DIN EN ISO 9001, QEP, KTQ, EPA. 

  • Ende 2010 bzw. im 6. Jahr nach Niederlassung muss die Einführung eines einrichtungsinternen QM-Systems abgeschlossen sein.

  • Es wird jährlich eine zufällige Stichprobe von 2,5 Prozent der Vertragsärzte und -psychotherapeuten von den KVen ausgewählt. Die Erhebung erfolgt mittels eines Fragenbogens.

  • Die Anforderungen der QM-Richtlinie müssen erfüllt sein. Ein Zertifikat reicht nicht aus.

  • Bisher sind keine Sanktionierungen bei Nichterfüllen der QM-Richtlinie vorgesehen.

 

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Zu Beginn der Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystem ist eine Selbstbewertung des Ist-Zustandes der Praxis vorzunehmen. Im Anschluss müssen die Anforderungen der Grundelemente ermittelt und mit den vorgeschlagenen Instrumenten aus der QM-Richtlinie ausgestattet werden, soweit zutreffend.

Die QM-Richtlinie führt zwei Grundelemente für einrichtungsinterne QM-Systeme auf.

Die Patientenversorgung:

  • Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse,
  • Patientenorientierung, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation und -beratung,
  • Strukturierung von Behandlungsabläufen;

Die Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation:

  • Regelung von Verantwortlichkeiten,
  • Mitarbeiterorientierung (zum Beispiel: Arbeitsschutz, Weiter- und Fortbildung),
  • Praxismanagement (zum Beispiel: Terminplanung, Datenschutz, Hygiene, Fluchtplan),
  • Gestaltung von Kommunikationsprozessen (intern/extern) und Informationsmanagement,
  • Kooperation und Management der Nahtstellen der Versorgung,
  • Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen in das interne Qualitätsmanagement. 

Diese Anforderungen müssen in der Praxis spezifisch geregelt sein. 

 

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