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Ausgabestand:
ISO 14001:2004
ISO 9001:2008
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Qualitätsmanagement für Arztpraxen
Lesen Sie hier Antworten zu häufig
gestellte Fragen zur QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum
Thema Qualitätsmanagement.
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Die QM-Richtlinie ist unter www.g-ba.de
einzusehen.
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Es wird keine
Zertifizierung und kein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem
gefordert. Es muss nur darauf geachtet werden,
dass alle Anforderungen der QM-Richtlinie erfüllt werden.
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Das QM-System ist frei wählbar bzw. kann die Praxis ihr eigenes
individuelles QM-System entwickeln.
Derzeit gibt es verschiedene Qualitätsmanagementsysteme (QMS) wie DIN EN ISO 9001,
QEP, KTQ,
EPA.
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Ende 2010 bzw. im 6. Jahr nach Niederlassung muss die Einführung eines
einrichtungsinternen QM-Systems abgeschlossen sein.
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Es wird jährlich eine zufällige Stichprobe von 2,5 Prozent der
Vertragsärzte und -psychotherapeuten von den KVen
ausgewählt. Die
Erhebung erfolgt mittels eines Fragenbogens.
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Die Anforderungen der QM-Richtlinie müssen erfüllt sein.
Ein Zertifikat reicht nicht aus.
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Bisher sind keine Sanktionierungen bei Nichterfüllen der QM-Richtlinie
vorgesehen.
Welche Anforderungen müssen erfüllt
werden?
Zu Beginn der Einführung eines einrichtungsinternen
Qualitätsmanagementsystem ist eine
Selbstbewertung des Ist-Zustandes der Praxis vorzunehmen. Im Anschluss
müssen die Anforderungen der Grundelemente ermittelt und mit den
vorgeschlagenen Instrumenten aus der QM-Richtlinie ausgestattet werden,
soweit zutreffend.
Die QM-Richtlinie führt zwei Grundelemente für einrichtungsinterne
QM-Systeme auf.
Die Patientenversorgung:
- Ausrichtung der Versorgung an fachlichen
Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse,
- Patientenorientierung,
Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation und -beratung,
- Strukturierung von Behandlungsabläufen;
Die Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation:
- Regelung von Verantwortlichkeiten,
- Mitarbeiterorientierung (zum Beispiel: Arbeitsschutz, Weiter- und Fortbildung),
- Praxismanagement (zum Beispiel:
Terminplanung, Datenschutz, Hygiene, Fluchtplan),
- Gestaltung von Kommunikationsprozessen
(intern/extern) und Informationsmanagement,
- Kooperation und Management der
Nahtstellen der Versorgung,
- Integration bestehender
Qualitätssicherungsmaßnahmen in das interne
Qualitätsmanagement.
Diese Anforderungen müssen in der Praxis
spezifisch geregelt sein.
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