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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
Die "neue" Gefahrstoffverordnung

Am 17. Dezember 2004 wurde im Bundesrat abschließend die neue Gefahrstoffverordnung
(Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien)
beschlossen.

Am 29. Dezember 2004 wurde diese im BGBl I 2004 Nr. 74  S. 3758 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.

Unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s3758.pdf ist der Text im Internet zum Lesen veröffentlicht.
Eine Version zum Drucken finden Sie unter http://baua.de/prax/ags/gefahrstoffvo.pdf.

 

Mit dieser Verordnung ist die "alte" Gefahrstoffverordnung Geschichte. Die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung gelten ohne Übergangszeit seit dem 01.01.2005. Weitere Vorschriften wie z.B. BetrSichV, ChemVerbotsV, BioStoffV mussten in dem Zuge geändert werden. Die Anpassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) läuft, den aktuellen Stand finden sie hier.

Mit dieser Verordnung werden drei EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz (Richtlinien 98/24/EG, 99/38/EG und 2003/18/EG) in nationales Recht umgesetzt. Weiterhin wurden Bestimmungen aus den zu ratifizierenden Übereinkommen Nr. 170 und Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übernommen. Die Bestimmungen der genannten EG-Arbeitsschutz-Richtlinien wurden weitgehend inhaltsgleich jedoch sprachlich angepasst und teilweise konkretisiert übernommen. Ergänzend wurden auf einige Bestimmungen der bestehenden Gefahrstoffverordnung zurückgegriffen, um das bestehende Schutzniveau der Beschäftigten zu sichern.

 

Was sind die wesentlichen Neuerungen?

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
Diese darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsarzt soll hier ausdrücklich beraten. Wenn vom Inverkehrbringer des Gefahrstoffs keine Einstufung und Kennzeichnung zur Verfügung gestellt wird, dann muss der Anwender das selbst tun.

Schutzstufenkonzept
Ausgehend von der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung ergeben sich 4 Schutzstufen. Je nach Schutzstufe sind Grundsätze, Grundmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen festgelegt. Je höher die Schutzstufe, desto umfangreicher sind die Anforderungen.
Software zur einfachen Umsetzung des Schutzstufenkonzepts

Neues Grenzwertmodell
Es gibt nur noch den Arbeitsplatzgrenzwert und den biologischen Grenzwert.

Erweiterte Unterweisung
Ab Schutzstufe 2 müssen unter Beteiligung des Betriebsarztes "allgemeine arbeitsmedizinische-toxikologische Beratungen" durchgeführt werden. Diese sollen im Rahmen der Unterweisungen durchgeführt werden.

 

Software für Ihr Gefahrstoffmanagement

Sie können Ihre Gefahrstoffe verwalten, Betriebsanweisungen und das Verzeichnis automatisch erstellen. Das alles bietet Ihnen die Software SARA, der Betriebsdatenbank für alle Bereiche des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements (Stoffe, Anlagen, Rechtsvorschriften, Abfälle, Prozesse, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzstufen nach GefStoffV, Maßnahmen).
NEU -> jetzt auch mit den Daten aus der GHS-Verordnung / CLP-Verordnung!
Das Programm auf der Basis von MS-Access wird von unseren Kunden zum einfachen Verwalten und Bewerten der umwelt- und arbeitsschutzrelevanten Daten verwendet.

Es deckt Forderungen aus der EMAS / ISO 14001, OHSAS 18001, der Gefahrstoffverordnung, der VAwS, der Abfallwirtschaftskonzept- und Bilanzverordnung und zur Gefährdungsbeurteilung ab.

Das Programm kann an die jeweilige Unternehmenssituation angepasst werden und ermöglicht eine schnelle Übersicht über umwelt- und arbeitsschutzrelevante Informationen im Unternehmen.

Hier finden Sie weitere Informationen, die Preise und Bestellmöglichkeiten.

Haben Sie Fragen zur neuen Gefahrstoffverordnung oder zu SARA?
Wir helfen Ihnen gerne weiter...

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