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Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutz - Wir spannen den Bogen |
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| SARA - Betriebsdatenbank für Umwelt- und Arbeitsschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit | |||
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Gefährdungsbeurteilung Grundlagen Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren. Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine konkreten Forderungen zur Vorgehensweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Dem Arbeitgeber werden bewusst Freiräume offen gehalten, damit Umfang und Inhalt der Gefährdungsbeurteilungen den jeweiligen betrieblichen Bedingungen bzw. Erfordernissen entsprechend festgelegt werden können. Eine Gefährdungsbeurteilung wird auch in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), in der Gefahrstoffverordnung (§7) und in der Arbeitsstättenverordnung gefordert (§3). Unsere Leistungen
Auch alle erforderlichen Unterweisungen und Schulungen können wir für Sie durchführen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen derzeit Betriebe aus den Bereichen Metall, Elektro, Kunststoff, Maschinenbau, Druck, Lebensmittel, Dienstleistung, öffentliche Verwaltung. Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung lieber selbst durchführen wollen, sind unsere Softwarelösungen zur rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes hilfreiche Vereinfachungen Ihrer Arbeit.
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