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Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
Gefährdungsbeurteilung

Grundlagen
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundpflicht des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Sie muss nach Art der Tätigkeit vorgenommen werden und es müssen die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet werden, die für den Arbeitsschutz erforderlich sind.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren.

Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine konkreten Forderungen zur Vorgehensweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Dem Arbeitgeber werden bewusst Freiräume offen gehalten, damit Umfang und Inhalt der Gefährdungsbeurteilungen den jeweiligen betrieblichen Bedingungen bzw. Erfordernissen entsprechend festgelegt werden können.

Eine Gefährdungsbeurteilung wird auch in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), in der Gefahrstoffverordnung (§7) und in der Arbeitsstättenverordnung gefordert (§3).

Aktuell
Derzeit wird die BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" überarbeitet. Das zukünftige Betreuungskonzept für die Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten wird in Analogie zur Kleinbetriebsbetreuung eine individuellere Ausrichtung des Betreuungsumfangs an den tatsächlichen Gefährdungen in den einzelnen Betrieben berücksichtigen. Es besteht aus einer branchenspezifisch ausgerichteten Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.

Den branchenspezifischen Teil wird Ihre zuständige BG festlegen, um den betriebsspezifischen Teil korrekt festlegen zu können, brauchen Sie die Gefährdungsbeurteilung.

Europäische Kampagne 2008/2009: "Gesunde Arbeitsplätze - ein Gewinn für alle"
QUMsult GbR beteiligt sich an der Europäischen Kampagne 2008/2009 und unterstützt KMU bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Alle paar Minuten stirbt in der EU ein Mensch aufgrund von arbeitsbedingten Ursachen. Jedes Jahr werden Hunderttausende von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz verletzt oder erkranken.
Muskel-Skelett-Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Ausfallzeiten. Die Produktivität von Unternehmen wird dadurch stark beeinträchtigt.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz www.osha.europa.eu hat deshalb die Europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung initiiert. Die Kampagne dauert erstmalig 2 Jahre, um nachhaltigere Ergebnisse zu erzielen. Unter dem Motto "Gesunde Arbeitsplätze - ein Gewinn für alle"" sollen vor allem KMU motiviert und befähigt werden, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, sie ist der Schlüssel zur Reduzierung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und berufsbedingten Erkrankungen.
Zum Nutzen für alle: Ihre Mitarbeiter bleiben gesund und Sie verbessern Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Image Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen bei Ihnen die Gefährdungsbeurteilung kompetent und zügig durch. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen. Zu unseren Angeboten zählen u.a.:

  • vorhandene Unterlagen sichten
  • Betriebsbegehung
  • Gefährdungen ermitteln und beurteilen
  • erforderliche Maßnahmen vorschlagen
  • Dokumentation unterstützen

Auch alle erforderlichen Unterweisungen und Schulungen können wir für Sie durchführen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen derzeit Betriebe aus den Bereichen Metall, Elektro, Kunststoff, Maschinenbau, Druck, Lebensmittel, Dienstleistung, öffentliche Verwaltung.

Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung lieber selbst durchführen wollen, sind unsere Softwarelösungen zur rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes hilfreiche Vereinfachungen Ihrer Arbeit.

Haben Sie Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, den Hilfsmitteln oder wünschen Sie ein konkretes Angebot?
Wir helfen Ihnen gerne weiter...

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