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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

Sie finden hier die rechtlichen Grundlagen zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und ein Angebot für Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Region Freiburg und Südbaden.

Rechtsgrundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, vom 12. Dezember 1973).

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer schriftlich bestellt und hat die Aufgabe, den Unternehmer und die sonstigen, für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in allen Belangen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen.

In der BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ werden die Anforderungen für die verschiedenen Branchen konkretisiert und die Mindesteinsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit definiert, sowie die besonderen Bestimmungen für Kleinbetriebe (Grundbetreuung).


Beispiel für die Berechnung der Pflicht-Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem Bereich Metall (BGV A2 der BG Metall Süd)

Grundsätzlich muss jeder Betrieb bereits ab einem Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen – abgesehen von einigen noch nicht abgelaufenen Übergangsfristen.

In vielen kleinen und mittleren Betrieben hat sich mittlerweile die Praxis bewährt, die erforderlichen Einsatzzeiten von einer externen Fachkraft betreuen zu lassen, anstatt eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen.

Sie können uns als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen (alle Branchen) und wir unterstützen Sie gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), indem wir:

  • die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sicherheitstechnisch begleiten,
  • zur Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie beraten,
  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) begleitend durchführen,
  • die sicherheitstechnische Überprüfung vor der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln durchführen,
  • regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durchführen und protokollieren,
  • persönliche Schutzausrüstungen erproben und auswählen,
  • Schulungen zu allen Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes durchführen,
  • Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen unterstützen,
  • spezielle Aufgaben wie Lärmmessungen, Erstellen des Explosionsschutzdokuments, Erstellen von Betriebsanweisungen u.v.m. übernehmen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Betriebe aus den Bereichen Metall, Elektro, Kunststoff, Maschinenbau, Druck, Lebensmittel, Dienstleistung, öffentliche Verwaltung.

Profitieren Sie auch von unseren Softwarelösungen zur rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes.

Haben Sie Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Hilfsmitteln oder wünschen Sie ein konkretes Angebot?
Wir helfen Ihnen gerne weiter...

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zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bitte schicken Sie mir ein Angebot für die Dienstleistung
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BG (bitte alle angeben wenn zu mehreren zugehörig)
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Mitarbeiter (gewerblich)
Mitarbeiter (Büro)
Gefahrtarife der BG (finden Sie im jährlichen Bescheid)


Selbstverständlich verwenden wir Ihre Daten nur intern, um Ihre Anfrage abzuwickeln. Eine Nutzung Ihrer Daten über diesen Zweck hinaus findet nicht statt.

 

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