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  Basisinformationen zu EMAS

   








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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2009

ISO 9001:2008

 
Kommission veröffentlicht Leitfäden zu EMAS

Verbindliche Leitfäden zu
EMAS-Eintragung
Begutachtung und Gültigkeitserklärung
EMAS-Zeichen

Empfehlende Leitfäden zu
Umwelterklärung
Arbeitnehmerbeteiligung
Umweltaspekte
Begutachtung von KMU

Am 17. September 2001 sind die sieben angekündigten Leitfäden zur Anwendung der neuen EMAS von der Kommission veröffentlicht worden.

Die Leitfäden sollen dazu beitragen, das Umweltmanagementsystem EMAS einheitlich zu gestalten. Die Anforderungen der Verordnung werden erläutert und Hinweise gegeben, wie sie erfüllt werden sollen bzw. können.

Drei der Leitfäden haben den Charakter einer Entscheidung und beschreiben die Organisationen, die sich nach EMAS eintragen lassen können, die Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung und die Verwendung des EMAS-Zeichens.
Die anderen vier Leitfäden werden als Empfehlung ausgesprochen und umfassen die Themen Erstellung der Umwelterklärung, Ermittlung der Umweltaspekte, Begutachtung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die Einbeziehung der Arbeitnehmer.

Sie können hier den Text der Leitfäden als pdf-Datei lesen oder herunterladen: Leitfäden als Entscheidung (200 KB) und Leitfäden als Empfehlung (246 KB).

Im Folgenden werden die sieben Bereiche kurz skizziert.

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Leitfaden zu Einheiten, die für eine EMAS-Eintragung in Frage kommen
Sehr ausführlich und mit Beispielen werden die entsprechenden Organisationsstrukturen in acht Abschnitten dargestellt:

1. Organisationen, die nur an einem Standort tätig sind;
2. Organisationen, die unter außergewöhnlichen Umständen eine kleinere Einheit als einen Standort eintragen lassen können;
3. Organisationen, die an mehreren Standorten tätig sind;
4. Organisationen, für die sich kein bestimmter Standort festlegen lässt;
5. Organisationen, die vorübergehend bestehende Standorte betreiben;
6. Unabhängige Organisationen, die sich als gemeinsame Organisation eintragen lassen;
7. Kleine Unternehmen, die in einem bestimmten Gebiet tätig sind, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten und eine getrennte Eintragung anstreben;
8. Lokale Behörden und staatliche Einrichtungen.

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Leitfaden zur Begutachtung und Gültigkeitserklärung sowie zur Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfung
Es werden die Anforderungen an das Begutachtungsprogramm des Umweltgutachters konkretisiert und der Begriff "Kleines Unternehmen" definiert.
Außerdem werden nähere Angaben zu denjenigen Organisationen gemacht, die ihre Umweltinformationen nicht jährlich aktualisieren müssen und wie bei der Aufstellung des Betriebsprüfungsprogramms vorzugehen ist.

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Leitfaden zur Verwendung des EMAS-Zeichens
Wiederum sehr ausführlich werden Verwendung und Funktion des Logos dargestellt. In tabellarischer Form finden sich zahlreiche Beispiele auf welchen Informationen mit dem Logo in welcher Version geworben werden darf und wann nicht.

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Leitfaden für die Umwelterklärung
Es werden keine Vorgaben zur Gestaltung der Umwelterklärung gemacht. Zur besseren Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg, sollte aber darauf geachtet werden, jeweils dieselbe Art von Informationen aufzunehmen.

Es werden Beispiele aufgeführt, wie die Art der Umweltauswirkungen der verschiedenen Tätigkeiten einer Organisation anschaulich dargestellt werden können. Wie ein Umweltprogramm aussehen kann und welche Daten zur Beschreibung der Umweltleistung genannt werden sollten.

Weiter gibt es Empfehlungen für die Kommunikation mit bestimmten Zielgruppen, für die nur bestimmte Informationen interessant sind. Mit den möglichen Interessensschwerpunkten werden genannt:
- die lokalen Gebietskörperschaften
- Kunden
- Arbeitnehmer
- Finanzinstitute und Investoren
- Sonstige Sozialpartner

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Leitfaden für die Arbeitnehmerbeteiligung
Der Arbeitnehmer wird als treibende Kraft und Voraussetzung für kontinuierliche Umweltverbesserungen gesehen, dessen aktive Einbeziehung in das Umweltmanagementsystem für den Erfolg mitentscheidend ist.
Die Arbeitnehmer sollen dabei auf allen Ebenen und in allen Stadien des Projekts beteiligt werden.

Es werden Möglichkeiten genannt, dem Gutachter die Beteiligung nachweisen zu können (z.B. Protokolle, Schulungsangebote, regelmäßige Informationen).

Explizit angesprochen werden die Notwendigkeit von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Umweltfragen sowie ein Vorschlags- und Belohnungssystem.

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Leitfaden für die Ermittlung von Umweltaspekten und die Bewertung ihrer Wesentlichkeit
Ausführlich wird dargestellt, in welchen Schritten die Ermittlung direkter und indirekter Umweltaspekte erfolgen kann und was zur Bewertung der Wesentlichkeit berücksichtigt werden sollte.

Da die direkten Umweltauswirkungen meist einfacher zu bestimmen sind, liegt der Schwerpunkt des Leitfadens auf Beispielen, welche indirekten Auswirkungen eine Organisation auslösen kann (z.B. Produktaspekte, Verträge, Transport...).

Auch für die Bewertung der Wesentlichkeit werden konkrete Anhaltspunkte genannt.

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Leitfaden für Umweltgutachter bei der Überprüfung von KMU
Damit auch Klein- und Kleinstunternehmen an EMAS teilnehmen können, ohne zu sehr unter den bürokratischen Anforderungen leiden zu müssen, werden in diesem Leitfaden Anregungen für den Gutachter gegeben, welche Aspekte er überprüfen muss und welche in diesen Fällen weniger erheblich sind (Verhältnismäßigkeit). So können in KMU z.B. mündliche Verfahren statt der sonst geforderten schriftlichen Dokumentation ausreichen.
Auch die Anforderungen an schriftliche Nachweise oder die Umwelterklärung sollten den Verhältnissen des Unternehmens angemessen sein.

Abschließend wird eine vereinfachte Form des Audits für KMU angesprochen.

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Fragenkatalog / Checkliste zur neuen EMAS
Sie suchen eine Checkliste, in der alle Forderungen der EMAS II abgefragt werden - hier finden Sie ein attraktives Angebot.

 

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