Kommission veröffentlicht Leitfäden
zu EMAS
Verbindliche Leitfäden zu
EMAS-Eintragung
Begutachtung und
Gültigkeitserklärung
EMAS-Zeichen
Empfehlende Leitfäden zu
Umwelterklärung
Arbeitnehmerbeteiligung
Umweltaspekte
Begutachtung von KMU
Am 17. September 2001 sind die sieben angekündigten Leitfäden
zur Anwendung der neuen EMAS von der Kommission veröffentlicht worden.
Die Leitfäden sollen dazu beitragen, das
Umweltmanagementsystem EMAS einheitlich zu gestalten. Die Anforderungen
der Verordnung werden erläutert und Hinweise gegeben, wie sie erfüllt
werden sollen bzw. können.
Drei der Leitfäden haben den Charakter
einer Entscheidung und beschreiben die Organisationen, die sich nach EMAS
eintragen lassen können, die Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung
und die Verwendung des EMAS-Zeichens.
Die anderen vier Leitfäden werden als Empfehlung ausgesprochen und umfassen die Themen
Erstellung der Umwelterklärung, Ermittlung der Umweltaspekte, Begutachtung kleiner
und mittlerer Betriebe sowie die Einbeziehung der Arbeitnehmer.
Sie können hier den Text der Leitfäden
als pdf-Datei lesen oder herunterladen: Leitfäden
als Entscheidung (200 KB) und Leitfäden
als Empfehlung (246 KB).
Im Folgenden werden die sieben Bereiche kurz
skizziert.

Leitfaden zu Einheiten, die für eine
EMAS-Eintragung in Frage kommen
Sehr ausführlich und mit Beispielen werden die entsprechenden
Organisationsstrukturen in acht Abschnitten dargestellt:
1. Organisationen, die nur an einem
Standort tätig sind;
2. Organisationen, die unter außergewöhnlichen Umständen eine kleinere
Einheit als einen Standort eintragen lassen können;
3. Organisationen, die an mehreren Standorten tätig sind;
4. Organisationen, für die sich kein bestimmter Standort festlegen lässt;
5. Organisationen, die vorübergehend bestehende Standorte betreiben;
6. Unabhängige Organisationen, die sich als gemeinsame Organisation
eintragen lassen;
7. Kleine Unternehmen, die in einem bestimmten Gebiet tätig sind,
ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten und eine getrennte
Eintragung anstreben;
8. Lokale Behörden und staatliche Einrichtungen.

Leitfaden zur Begutachtung und
Gültigkeitserklärung sowie zur Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfung
Es werden die Anforderungen an das Begutachtungsprogramm des
Umweltgutachters konkretisiert und der Begriff "Kleines
Unternehmen" definiert.
Außerdem werden nähere Angaben zu denjenigen Organisationen gemacht, die
ihre Umweltinformationen nicht jährlich aktualisieren müssen und wie bei
der Aufstellung des Betriebsprüfungsprogramms vorzugehen ist.

Leitfaden zur Verwendung des
EMAS-Zeichens
Wiederum sehr ausführlich werden Verwendung und Funktion des Logos
dargestellt. In tabellarischer Form finden sich zahlreiche Beispiele auf
welchen Informationen mit dem Logo in welcher Version geworben werden darf
und wann nicht.

Leitfaden für die
Umwelterklärung
Es werden keine Vorgaben zur Gestaltung der Umwelterklärung gemacht. Zur
besseren Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg, sollte aber darauf
geachtet werden, jeweils dieselbe Art von Informationen aufzunehmen.
Es werden Beispiele aufgeführt, wie die
Art der Umweltauswirkungen der verschiedenen Tätigkeiten einer
Organisation anschaulich dargestellt werden können. Wie ein
Umweltprogramm aussehen kann und welche Daten zur Beschreibung der
Umweltleistung genannt werden sollten.
Weiter gibt es Empfehlungen für die
Kommunikation mit bestimmten Zielgruppen, für die nur bestimmte Informationen interessant sind. Mit den
möglichen Interessensschwerpunkten werden genannt:
- die lokalen Gebietskörperschaften
- Kunden
- Arbeitnehmer
- Finanzinstitute und Investoren
- Sonstige Sozialpartner

Leitfaden für die
Arbeitnehmerbeteiligung
Der Arbeitnehmer wird als treibende Kraft und Voraussetzung für
kontinuierliche Umweltverbesserungen gesehen, dessen aktive Einbeziehung
in das Umweltmanagementsystem für den Erfolg mitentscheidend ist.
Die Arbeitnehmer sollen dabei auf allen Ebenen und in allen Stadien des
Projekts beteiligt werden.
Es werden Möglichkeiten genannt, dem
Gutachter die Beteiligung nachweisen zu können (z.B. Protokolle,
Schulungsangebote, regelmäßige Informationen).
Explizit angesprochen werden die
Notwendigkeit von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Umweltfragen sowie
ein Vorschlags- und Belohnungssystem.

Leitfaden für die Ermittlung von
Umweltaspekten und die Bewertung ihrer Wesentlichkeit
Ausführlich wird dargestellt, in welchen Schritten die Ermittlung
direkter und indirekter Umweltaspekte erfolgen kann und was zur Bewertung
der Wesentlichkeit berücksichtigt werden sollte.
Da die direkten Umweltauswirkungen meist
einfacher zu bestimmen sind, liegt der Schwerpunkt des Leitfadens auf
Beispielen, welche indirekten Auswirkungen eine Organisation auslösen
kann (z.B. Produktaspekte, Verträge, Transport...).
Auch für die Bewertung der Wesentlichkeit
werden konkrete Anhaltspunkte genannt.

Leitfaden für Umweltgutachter bei der
Überprüfung von KMU
Damit auch Klein- und Kleinstunternehmen an EMAS teilnehmen können, ohne
zu sehr unter den bürokratischen Anforderungen leiden zu müssen, werden
in diesem Leitfaden Anregungen für den Gutachter gegeben, welche Aspekte
er überprüfen muss und welche in diesen Fällen weniger erheblich sind
(Verhältnismäßigkeit). So können in KMU z.B. mündliche Verfahren
statt der sonst geforderten schriftlichen Dokumentation ausreichen.
Auch die Anforderungen an schriftliche Nachweise oder die Umwelterklärung
sollten den Verhältnissen des Unternehmens angemessen sein.
Abschließend wird eine vereinfachte Form
des Audits für KMU angesprochen.

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