Die Öko-Audit-Verordnung oder die
EMAS III
VERORDNUNG (EG) Nr. 1221/2009
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an
einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS II), sowie der
Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG
Die novellierte EMAS-Verordnung wurde am 22.
Dezember 2009 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 11. Januar
2010 in Kraft getreten. Einige Neuerungen bedürfen noch der Umsetzung in
nationales Recht, wofür die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, andere
werden mit Inkrafttreten sofort gültig.
Übergang für registrierte
Organisationen
Bereits registrierte Organisationen bleiben im EMAS-Verzeichnis. Steht die
nächste Revalidierung vor dem 11.7.2010 an, kann eine Verlängerung der
Frist um 6 Monate beantragt werden.
Die wichtigsten Änderungen
- Einführung von Kernindikatoren zur Darstellung der direkten
Umweltaspekte in der Umwelterklärung
- Möglichkeit längerer Validierungszyklen für kleine Organisationen
- Einführung sektorspezifischer Referenzdokumente (Branchenleitfäden)
- Teilnahme für Unternehmen und Organisationen außerhalb der EU (Global
EMAS)
- Möglichkeit einer internationalen Sammelregistrierung (Einbezug von
Standorten in anderen Mitgliedstaaten)
Die Änderungen der neuen
EMAS-III-Verordnung gegenüber EMAS-II sind in dem Infoblatt "Die
neue EMAS-III-Verordnung" beschrieben, welches von der
Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses herausgegeben wird ->
Dokument
des Umweltgutachterausschusses.

ISO 14001:2004 und damit auch die ISO
14001:2009 ist weiter in der EMAS integriert
Bereits 2001 übernahm die EMAS II die
Managementanforderungen aus der ISO 14001 wörtlich. Seitdem ist also mit
einer EMAS-Validierung auch die ISO 14001 erfüllt.

EMAS III
Die EMAS III hat einen
Artikelteil und acht Anhänge:
| Anhang
I |
Umweltprüfung,
beinhaltet auch die Erfassung und Bewertung der Umweltaspekte
(bisher getrennt in Anhang VI und VII) |
| Anhang
II |
An
EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen,
tabellarische Aufbereitung der ISO 14001:2004 (Teil A bzw.
linke Spalte) und der EMAS-Zusatzanforderungen (Teil B bzw.
rechte Spalte) |
| Anhang
III |
Interne
Umweltbetriebsprüfung (bisher Anhang II) |
| Anhang
IV |
Umweltberichterstattung,
beinhaltet die Umwelterklärung (bisher Anhang III) und die
neuen Kernindikatoren für die Umweltleistung |
| Anhang
V |
EMAS-Logo
(bisher Anhang IV)

|
| Anhang
VI |
Für
die Registrierung erforderliche Angaben |
| Anhang
VII |
Erklärung
des Umweltgutachters zu den Begutachtungs- und
Validierungstätigkeiten |
| Anhang
VIII |
Entsprechungstabelle
EMAS II / EMAS III |

EMAS III und damit
ISO 14001 im Internet
Hier finden Sie die EMAS III
zum Betrachten oder
Herunterladen.
Der Text beinhaltet Im Anhang II die ISO 14001:2004, diese Norm brauchen Sie sich nicht extra beschaffen!

Fragenkatalog / Checkliste
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