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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2009

ISO 9001:2008

 
Elektrogesetz beschlossen

Das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (kurz: ElektroG) ist am 23. März verkündet und am 24. März 2005 in Kraft getreten.
Damit wurden 2 EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt:

  • 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS Richtlinie)
  • 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik Altgeräte (WEEE Richtlinie).

Ziele
Mit diesem Gesetz werden zwei Ziele verfolg:

  • Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor giftigen Substanzen
  • Reduktion und Recycling des Elektroschrotts

 

Wer ist betroffen

  • Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Lieferanten für Hersteller (Stoffverbote)
  • Handelsunternehmen (bei Import)

 

Betroffene Geräte

  • große Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Elektroherde)
  • kleine Haushaltsgeräte (z.B. Staubsauger, Toaster, Bügeleisen, Uhren, Waagen)
  • IT- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone)
  • Unterhaltungselektronik (z.B. Radio, Fernseher, Videorekorder, HiFi-Geräte)
  • Beleuchtungsgeräte (z.B. Leuchtstofflampen, Gasentladungslampen)
  • elektrische und elektronische Werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Rasenmäher)
  • Spielzeug und Freizeit- und Sportgeräte (z.B. Videospiele und -konsolen, Modelleisenbahnen)
  • medizinische Geräte (z.B. Bestrahlungsgeräte, Beatmungsgeräte)
  • Überwachungs- und Kontrollgeräte (z.B. Thermostate, Kontrollpulte, Rauchmelder)
  • Automaten (z.B. Getränkeautomaten)
  • Glühlampen - nur bezüglich Stoffverbote
  • Leuchten im Haushalt - nur bezüglich Stoffverbote

 

Herstellerpflichten (b2b = business to business, b2c= business to customer)

  • Registrieren bei gemeinsamer Stelle
  • Garantie für Finanzierung der Rücknahme (nur bei gesammelten Altgeräten, b2c)
  • Rücknahme der gesammelten Geräte aus privaten Haushalten
  • Behandlung, Wiederverwendung oder Entsorgung mit den entsprechenden Quoten
  • Verantwortlich für Rücknahme (bei b2b)
  • Einrichten einer gemeinsamen Stelle (Regelungen für Datenerhebung, Abholung)
  • Stoffverbote umsetzen

 

Termine (Stand Bundestagsbeschluss vom 21.01.05)

  • Einrichten der gemeinsamen Stelle (bei Verkündung, 24. März 2005)
  • Registrierpflicht der Hersteller (8 Monate nach Verkündung, 24. Nov. 2005)
  • Garantienachweis für Finanzierung der Entsorgung durch die Hersteller (8 Monate nach Verkündung, 24. Nov. 2005) für Geräte, die nach 13.8.05 in Verkehr gebracht wurden.
  • Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller (8 Monate nach Verkündung, 24. Nov. 2005)
  • Kenzeichnungspflicht der Geräte (1 Jahr nach Verkündung, 24. März 2006)
  • Pflicht zur Abholung und Entsorgung durch die Hersteller (1 Jahr nach Verkündung, 24. März 2006)
  • Stoffverbote (01.07.2006)
  • Erreichen der Verwertungsquoten (31.12.2006)

Wie verläuft die Sammlung
Die Sammlung aus dem privaten Gebrauch wird durch die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger vorgenommen.
Für die Abholung, das Recycling und die Entsorgung sind die Hersteller zuständig. Das Gesetz schreibt Mindestquoten für die Wiederverwendung und Verwertung vor.

Wer trägt die Kosten?
Verbraucher: Kostenlose Abgabe an die Sammelstellen
Kommunen: Erhebung von Abfallgebühren für die Sammlung
Hersteller: sind für die durch die Entsorgung entstehenden Kosten zuständig

Hilfe für Hersteller und Importeure
1. Umsetzung der Gesetzesvorgaben

QUMsult bietet in Kooperation mit der Kanzlei MILLER Rechtsanwälte eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung an. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung des Gesetzes im Rahmen der konkreten Situation in Ihrem Unternehmen.

Leistungen:

  • Vorstellung des Gesetzentwurfs mit den wichtigsten Regelungen
  • Klärung der gesetzlichen Begriffe, insbesondere "Hersteller"
  • Detaillierte Beschreibung der Herstellerpflichten
  • Darstellung des zeitlichen Ablaufplans zur Umsetzung der Pflichten
  • Übertragen der gesetzlichen Anforderungen auf die konkrete Unternehmenssituation

2. Checkliste / Fragenkatalog zu Herstellerpflichten
Für unsere Auditsoftware QUMcheck wurde ein Fragenkatalog mit den wichtigsten Pflichten aus dem Gesetz erstellt. Dieser Katalog enthält Leitfragen zu den Pflichten aus dem Gesetz, mit dem Sie systematisch die Anforderungen bearbeiten können.
Den Pflichtenkatalog gibt es auch als Ausdruck.

Hier finden Sie die Preise und können bestellen.

 

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