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Ausgabestand:
ISO 14001:2009
ISO 9001:2008
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Elektrogesetz beschlossenDas
"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"
(kurz: ElektroG) ist am 23. März verkündet und am 24. März 2005 in Kraft
getreten.
Damit wurden 2 EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt:
- 2002/95/EG zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS Richtlinie)
- 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik
Altgeräte (WEEE Richtlinie).
Ziele
Mit diesem Gesetz werden zwei Ziele verfolg:
- Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor
giftigen Substanzen
- Reduktion und Recycling des
Elektroschrotts
Wer ist betroffen
- Hersteller und Importeure von Elektro-
und Elektronikgeräten
- Lieferanten für Hersteller
(Stoffverbote)
- Handelsunternehmen (bei Import)
Betroffene Geräte
- große Haushaltsgeräte (z.B.
Kühlschränke, Waschmaschinen, Elektroherde)
- kleine Haushaltsgeräte (z.B.
Staubsauger, Toaster, Bügeleisen, Uhren, Waagen)
- IT- und Telekommunikationsgeräte (z.B.
Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone)
- Unterhaltungselektronik (z.B. Radio,
Fernseher, Videorekorder, HiFi-Geräte)
- Beleuchtungsgeräte (z.B.
Leuchtstofflampen, Gasentladungslampen)
- elektrische und elektronische Werkzeuge
(z.B. Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Rasenmäher)
- Spielzeug und Freizeit- und Sportgeräte
(z.B. Videospiele und -konsolen, Modelleisenbahnen)
- medizinische Geräte (z.B.
Bestrahlungsgeräte, Beatmungsgeräte)
- Überwachungs- und Kontrollgeräte (z.B.
Thermostate, Kontrollpulte, Rauchmelder)
- Automaten (z.B. Getränkeautomaten)
- Glühlampen - nur bezüglich
Stoffverbote
- Leuchten im Haushalt - nur bezüglich
Stoffverbote
Herstellerpflichten (b2b = business to
business, b2c= business to customer)
- Registrieren bei gemeinsamer Stelle
- Garantie für Finanzierung der
Rücknahme (nur bei gesammelten Altgeräten, b2c)
- Rücknahme der gesammelten Geräte aus
privaten Haushalten
- Behandlung, Wiederverwendung oder
Entsorgung mit den entsprechenden Quoten
- Verantwortlich für Rücknahme (bei
b2b)
- Einrichten einer gemeinsamen Stelle
(Regelungen für Datenerhebung, Abholung)
- Stoffverbote umsetzen
Termine (Stand Bundestagsbeschluss vom
21.01.05)
- Einrichten der gemeinsamen Stelle (bei
Verkündung, 24. März 2005)
- Registrierpflicht der Hersteller (8
Monate nach Verkündung, 24. Nov. 2005)
- Garantienachweis für Finanzierung der
Entsorgung durch die Hersteller (8 Monate nach Verkündung, 24. Nov.
2005) für Geräte, die nach 13.8.05 in Verkehr gebracht wurden.
- Mitteilungs- und Informationspflichten
der Hersteller (8 Monate nach Verkündung, 24. Nov. 2005)
- Kenzeichnungspflicht der Geräte (1 Jahr
nach Verkündung, 24. März 2006)
- Pflicht zur Abholung und Entsorgung
durch die Hersteller (1 Jahr nach Verkündung, 24. März 2006)
- Stoffverbote (01.07.2006)
- Erreichen der Verwertungsquoten
(31.12.2006)
Wie verläuft die Sammlung
Die Sammlung aus dem privaten Gebrauch wird durch die öffentlich
rechtlichen Entsorgungsträger vorgenommen.
Für die Abholung, das Recycling und die Entsorgung sind die Hersteller
zuständig. Das Gesetz schreibt Mindestquoten für die Wiederverwendung
und Verwertung vor.
Wer trägt die Kosten?
Verbraucher: Kostenlose Abgabe an die Sammelstellen
Kommunen: Erhebung von Abfallgebühren für die Sammlung
Hersteller: sind für die durch die Entsorgung entstehenden Kosten
zuständig
Hilfe für Hersteller und Importeure
1. Umsetzung der Gesetzesvorgaben
QUMsult bietet in Kooperation mit der Kanzlei MILLER Rechtsanwälte eine
auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung an. Wir helfen Ihnen bei der
Umsetzung des Gesetzes im Rahmen der konkreten Situation in Ihrem
Unternehmen.
Leistungen:
- Vorstellung des Gesetzentwurfs mit den
wichtigsten Regelungen
- Klärung der gesetzlichen Begriffe,
insbesondere "Hersteller"
- Detaillierte Beschreibung der
Herstellerpflichten
- Darstellung des zeitlichen Ablaufplans
zur Umsetzung der Pflichten
- Übertragen der gesetzlichen
Anforderungen auf die konkrete Unternehmenssituation
2. Checkliste / Fragenkatalog zu
Herstellerpflichten
Für unsere Auditsoftware QUMcheck
wurde ein Fragenkatalog mit den wichtigsten Pflichten aus dem Gesetz
erstellt. Dieser Katalog enthält Leitfragen zu den Pflichten aus dem
Gesetz, mit dem Sie systematisch die Anforderungen bearbeiten können.
Den Pflichtenkatalog gibt es auch als Ausdruck.
Hier
finden Sie die Preise und können bestellen.
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