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Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutz - Wir spannen den Bogen | ![]() |
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Kosteneinsparungen im Arbeitsschutz bei Kleinbetrieben des Nahrungsmittel- und Gaststättengewerbes Unternehmer von Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten dieses Gewerbes haben jetzt die Wahlfreiheit zwischen der klassischen Regelbetreuung und der neuen Branchenbetreuung, um die gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheitsgesetz) zu erfüllen. Regelbetreuung bedeutet, dass – wie schon
lange Pflicht bei größeren Betrieben – Fachkräfte für
Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner beauftragt werden müssen. Unternehmer von Kleinbetrieben können jedoch mit der Wahl der Branchenbetreuung die jährlichen Kosten für die externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner einsparen. Denn sie erwerben selbst alle notwendigen Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb und greifen nur im Bedarfsfall auf einen externen Berater zurück. Die branchenspezifischen Informationen erhält jeder Unternehmer in einer Qualifizierungsmaßnahme (Tagesseminar, Fernlehrgang oder Arbeitsschutzförderungsprojekt in der Region). Informationen zum Fernlehrgang und zu den Arbeitsschutzförderungsprojekten in der Region erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN). Tagesseminare werden von QUMsult angeboten.
Die Termine erhalten
Sie auf Anfrage.
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