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Ausgabestand:
ISO 14001:2009

ISO 9001:2008

 
Erleichterungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren 2007

Mit dem im November 2007 veröffentlichten Artikelgesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gibt es einige Änderungen

  • im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • dem Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen UVPG,
  • der 4. BImSchV (genehmigungsbedürftige Anlagen) und
  • der 9. BImSchV (Genehmigungsverfahren).

Das Gesetz ist am 30. Oktober 2007 in Kraft getreten.

Änderungen:
Bisher war für das Genehmigungsverfahren  für große Industrieanlagen nach BImSchG und 9. BImSchV ein Erörterungstermin der Behörde mit Antragsteller und Einwendern obligatorisch durchzuführen. Dies ist künftig eine Ermessensentscheidung der Behörde (BImSchG § 10; 9. BImSchV §§ 12, 16, 20).

Im UVPG gab es Änderungen bei Anlagen für die Intensivtierhaltung (Anhang 1 Nr. 7.1-7.12), und der Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle (Anhang 1 Nr. 8.1)

Wichtigste Neuerung ist die Änderung des Anlagenkatalogs der 4. BImSchV: Zahlreiche Anlagen sind künftig nicht mehr genehmigungsbedürftig, bei anderen hängt die Genehmigungspflicht von Größen- und Leistungsgrenzen ab, wieder andere wurden aus dem förmlichen Genehmigungsverfahren entlassen (von Spalte 1 in Spalte 2 verschoben). Sie können hier eine Zusammenstellung der Änderungen herunterladen.

 

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