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Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
Die Betriebssicherheitsverordnung seit September 2002

Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist 2002 in Kraft getreten.

Übersicht über die Regelungen der Artikelverordnung


Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Artikel 1 dieser Artikelverordnung.

Die Betriebssicherheitsverordnung löst mehrere Rechtsverordnungen zur Arbeitssicherheit, wie z.B. die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten, Aufzugsverordnung, Druckbehälterverordnung etc. ab, für die dann noch Übergangsregelungen bestehen. Ferner wird die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) in die Betriebssicherheitsverordnung integriert.
Zusätzlich wird der Nichtraucherschutz in der Arbeitsstättenverordnung stärker verankert.

Ziele der Verordnung sind:

  • mehrere EG-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen
  • ein einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht zu schaffen (klare Trennung zwischen Hersteller- und Betreiberpflichten)
  • Neuordnung zwischen staatlichem Arbeitsmittelrecht und Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften um Doppelregelungen zu beseitigen und zu vermeiden.
  • anstelle der gesetzlichen Regelungen tritt die Betreiberverantwortung (Deregulierung), welches die wichtigste und entscheidendste Änderung ist

Das heißt, der Betreiber hat folgenden Punkten eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Beschaffenheit der Arbeitsmittel
  • Arbeitsschutzmaßnahmen beim Benutzen der Arbeitsmittel
  • schriftliche Betriebsanweisungen für den Umgang mit den Arbeitsmitteln
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Prüfungen der Arbeitsmittel

Hier können Sie den Text der Betriebssicherheitsverordnung herunterladen (pdf-Datei mit 240 KB).

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Die Artikel der Artikelverordnung lauten:

  1. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
  2. Dreizehnte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Aerosolpackungsverordnung - 13. GSGV)
  3. Vierzehnte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. GSGV)
  4. Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen (Rohrfernleitungsverordnung)
  5. Änderung von Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz
  6. Änderung der Gefahrstoffverordnung
  7. Änderung der Arbeitsstättenverordnung
  8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 1 Abschnitt 3 ist seit 01. Januar 2003 in Kraft

Am Tag nach der Verkündigung dieser Verordnung (03.10.2002) traten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:

- die Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungsanlagen

- die Verordnung über Gashochdruckleitungen, außer für Gashochdruckleitungen, die der Versorgung mit Gas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes dienen oder von der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen nicht erfasst sind.

- die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung

Seit 01. Januar 2003 sind folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:

  1. die Dampfkesselverordnung
  2. die Druckbehälterverordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2001
  3. die Aufzugsverordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2001
  4. die Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen in der Fassung vom 13. Dezember 1996
  5. die Acetylenverordnung
  6. die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten in der Fassung vom 29. Oktober 2001 (Ausnahmeregelungen gelten!)
  7. die Getränkeschankanlagenverordnung in der Fassung vom 06. August 2002 (Ausnahmeregelungen gelten!)

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