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Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutz - Wir spannen den Bogen | ![]() |
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Abfallwirtschaftskonzepte - jetzt freiwillig: für transparente Entsorgung, reduzierte Abfallmengen, geringere Kosten Bisher galt: Wenn in Ihrem Unternehmen jährlich mehr als 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, dann brauchten Sie seit dem 31.12.1999 ein Abfallwirtschaftskonzept. Seit Sommer 2006 ist diese Pflicht für Abfallerzeuger ersatzlos gestrichen worden. Ihr freiwilliges Abfallwirtschaftskonzept in 4 Schritten: Hier stellten Sie für die kommenden fünf Jahre folgende Sachverhalte für überwachungsbedürftige und besonders überwachungsbedürftige Abfälle dar:
QUMsult berät Sie bei der Erstellung Ihres freiwilligen Abfallwirtschaftskonzepts. Wir unterstützen Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung von Abfallmengen und -kosten. Wir helfen Ihnen bei einer rechtskonformen und gerichtsfesten Abfallorganisation. Abfalldaten verwalten, das können Sie mit der
auf Ihre Bedürfnisse anpassbaren Betriebsdatenbank
SARA.
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