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Zu den Zertifikaten

Ausgabestand:
ISO 14001:2004

ISO 9001:2008

 
REACh - EU-Chemikaliengesetzgebung
Tipps und Umsetzungsmöglichkeiten für nachgeschaltete Anwender

Die Vorregistrierung endete am 1. Dezember 2008!
Beachten Sie mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht:
§ 27b ChemG Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer gegen die REACH-Verordnung verstößt, indem er
- entgegen Artikel 5 (-> Registrierpflicht) einen Stoff als solchen, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis herstellt oder in Verkehr bringt,
- in einem Registrierungsdossier (...) oder in einem Zulassungsantrag (...) eine Angabe nicht richtig oder nicht vollständig macht,
- (...) einen Stoffsicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder
- entgegen Artikel 56 Abs. 1 (-> Zulassungspflicht) einen dort genannten Stoff zur Verwendung in Verkehr bringt oder selbst verwendet.

Im ECHA-FAQ-Katalog wird unter Nr. 6.3.12 beschrieben, ob Lagerbestände ohne Registrierung weiterhin verkauft werden dürfen:
Vor dem 1.6.2008 produzierte aber noch nicht in Verkehr gebrachte chemische Stoffe müssen vorregistriert oder registriert werden, um nach dem 1.6.2008 verkauft werden zu dürfen!
Vor dem 1.6.2008 in Verkehr gebrachte Stoffe dürfen weiterhin ohne Vorregistrierung bzw. Registrierung verwendet werden, sofern das Inverkehrbringen vor dem 1.6.2008 dokumentiert werden kann!

 

Sie sind “Nachgeschalteter Anwender“?
Also sind Sie weder Hersteller, Importeur, Händler oder Verbraucher
und verwenden im Rahmen Ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff oder eine Zubereitung
-> dann sind auch Sie von REACh betroffen

Hier finden Sie Informationen und Hinweise, um jetzt schon für einen reibungslosen Start in das europäische REACh-Zeitalter zu sorgen.

REACh bedeutet
Registration (Registrierung), Evaluation (Bewertung), Authorisation (Zulassung) of Chemicals (von Chemikalien)
und steht als Schlagwort für eine EU-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und damit unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten verbindlich gilt.


Zeitplan der Registrierung (Quelle VCI)
Inkraft(ge)treten am 01.06.2007

Welche Schritten sind zu tun?

Schritte Zu tun... QUMsult unterstützt Sie mit Software (vom Partnerunternehmen QUMedia) und Beratung...
Schritt 1 Listen Sie für Ihr Unternehmen alle chemischen Stoffe und Zubereitungen, die Sie herstellen, vermarkten oder importieren, einzeln auf. Sie erhalten eine Datenbank (SARA), in die Sie alle REACh-relevanten Informationen eintragen (und auswerten) können.
Schritt 2 Definieren Sie für jeden Stoff oder jede Zubereitung den Status Ihres Unternehmens unter REACh: Hersteller / Importeur, Vertreiber, nachgeschalteter Anwender, juristische Einheit. Der Status wird in der Datenbank vermerkt.
Schritt 3 Stellen Sie fest, in welche Kategorien die einzelnen Stoffe und Zubereitungen fallen: von Ihrem Unternehmen innerhalb der EU hergestellt von Ihrem Unternehmen in die EU eingeführt von Ihrem Unternehmen von einem innerhalb der EU niedergelassenen Lieferanten erworben Die Kategorien werden in der Datenbank vermerkt.
Schritt 4 Stellen Sie für hergestellte und/oder importierte Polymere fest, aus welchen Monomeren sie hergestellt werden. Monomere können den Polymeren in der Datenbank zugeordnet werden.
Schritt 5 Stellen Sie für die hergestellten oder importierten Stoffe und Zubereitungen das jeweilige Jahresvolumen fest. Für Zubereitungen - nur wo vorhanden - auch deren Zusammensetzung, das heißt die in jeder Zubereitung enthaltenen Stoffe. Für Stoffe und Zubereitungen werden die Jahrestonnen aufgezeichnet.
Zubereitungen werden in Stoffe aufgeteilt und können auf Stoffebene ausgewertet werden (nach Stoffen zusammengefasste Berichte).
Schritt 6 Stellen Sie die CAS-Nummern der hergestellten und importierten Stoffe fest und, soweit möglich, die EINECS- oder ELINCS-Nummer.
Hinweis: Die CAS-Nummer beschreibt den Stoff im Sinne von REACh nicht immer zutreffend oder ausreichend.
Die entsprechenden Nummern werden in der Datenbank aufgezeichnet. Phase-in-Stoffe (im Wesentlichen die Altstoffe) werden markiert.
Schritt 7 bis 10 für Hersteller / Importeure (hier nicht gelistet)
Schritt 11 Stellen Sie die in Ihrem Haus verfügbaren Informationen über Verwendungen und Expositionen für den Stoff oder die Zubereitung zusammen.
Wichtig: Das Inventar muss immer wieder aktualisiert werden. 
Stoffverwendungen und Expositionsmuster werden in der Datenbank aufgezeichnet. Die Vordefinition von Verwendungs- und Expositions-Kategorien (VEK) ist nach der vom VCI/BDI und anderen Verbänden in Deutschland favorisierten Matrix möglich.

Quelle: VCI-Broschüre „REACH kommt"; Liste gilt für Hersteller / Importeure / Vertreiber / nachgeschaltete Anwender

Tipps

  • Starten Sie so früh wie möglich mit dem Stoffinventar.
  • Nehmen Sie bei Erstellung des Stoffinventars mit Ihren Lieferanten und ggf. Ihren Kunden Kontakt auf.
  • Nutzen Sie hierzu die Standardformulare des BDI.
  • Ermitteln Sie die Liefersicherheit (wird der Lieferant den Stoff (für Ihre Anwendung) registrieren, wird er vielleicht den Stoff / die Zubereitung vom Markt nehmen).
  • Dokumentieren Sie die Ergebnisse.

Ergebnisse können Sie in der Datenbank SARA aufzeichnen:


Hier tragen sie Ihre eigenen REACh-Daten ein


Hier geben Sie die VEK (basierend auf den BDI-Standardformularen) aus Ihren Prozessen und ggf. der Ihrer Kunden ein


Hier tragen Sie die Antworten Ihrer Lieferanten ein (basierend auf den BDI-Standardformularen)

Die Verwendungs- und Expositionskategorien werden nicht dem BDI-Vorschlag folgen. Stand 03/2008 gibt es den "RIP 3.2- 2 (Task IV) Use Descriptor system" mit sehr viel differenzierteren Kategorien. Diese können analog zu den "BDI-Kategorien" in SARA abgebildet werden.

 

Es gibt weitere umfangreiche Informationen im Internet, von denen hier nur ein Bruchteil aufbereitet ist.
Zwei Einstiegsseiten zur Vertiefung des Themas sind:
http://www.reach.baden-wuerttemberg.de
http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Neue-Chemikalienpolitik/Helpdesk/Reach-Helpdesk.html

Topaktuelle Informationen aus erster Hand finden Sie auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA www.echa.eu

Hier ist die Verordnung im Originaltext (278 Seiten).

 

Software für Ihr REACh-Chemikalienmanagement

Sie können Ihre Gefahrstoffe verwalten, Betriebsanweisungen und das Verzeichnis automatisch erstellen. Das alles mit der Software von SARA, der Betriebsdatenbank für alle Bereiche des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements (Stoffe, Anlagen, Rechtsvorschriften, Abfälle, Prozesse, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzstufen nach GefStoffV, Maßnahmen).
Das Softwareprogramm auf der Basis von MS-Access wird von unseren Kunden zum einfachen Verwalten und Bewerten der umwelt- und arbeitsschutzrelevanten Daten verwendet.

Es deckt weiter Forderungen aus der EMAS / ISO 14001, OHSAS 18001, der Gefahrstoffverordnung, der VAwS und zur Gefährdungsbeurteilung ab.

Das Programm kann an die jeweilige Unternehmenssituation angepasst werden und ermöglicht eine schnelle Übersicht über umwelt- und arbeitsschutzrelevante Informationen im Unternehmen.

Hier finden Sie weitere Informationen, die Preise und Bestellmöglichkeiten.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung von REACh für nachgeschaltete Anwender und zur Unterstützung mit der Datenbank SARA?
Wir helfen Ihnen gerne weiter...

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Bitte informieren Sie mich über Ihre Dienstleistungen rund um REACh.
Bitte informieren Sie mich über Umsetzungsmöglichkeiten mit der Betriebsdatenbank SARA.


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