REACh - EU-Chemikaliengesetzgebung
Tipps und Umsetzungsmöglichkeiten für nachgeschaltete AnwenderDie Vorregistrierung
endete am 1. Dezember 2008!
Beachten Sie mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die
Registrierungspflicht:
§ 27b ChemG Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer gegen die REACH-Verordnung verstößt, indem er
- entgegen Artikel 5 (-> Registrierpflicht) einen Stoff als solchen, in
einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis herstellt oder in Verkehr
bringt,
- in einem Registrierungsdossier (...) oder in einem Zulassungsantrag
(...) eine Angabe nicht richtig oder nicht vollständig macht,
- (...) einen Stoffsicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder
- entgegen Artikel 56 Abs. 1 (-> Zulassungspflicht) einen dort
genannten Stoff zur Verwendung in Verkehr bringt oder selbst verwendet.
Im ECHA-FAQ-Katalog wird unter Nr. 6.3.12
beschrieben, ob Lagerbestände ohne Registrierung
weiterhin
verkauft werden dürfen:
Vor dem 1.6.2008 produzierte aber noch nicht in Verkehr gebrachte
chemische Stoffe müssen vorregistriert oder registriert werden, um nach
dem 1.6.2008 verkauft werden zu dürfen!
Vor dem 1.6.2008 in Verkehr gebrachte Stoffe dürfen weiterhin ohne
Vorregistrierung bzw. Registrierung verwendet werden, sofern das
Inverkehrbringen vor dem 1.6.2008 dokumentiert werden kann!
Sie
sind “Nachgeschalteter Anwender“?
Also sind Sie weder Hersteller, Importeur, Händler oder Verbraucher
und verwenden im Rahmen Ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit
einen Stoff oder eine Zubereitung
-> dann sind auch Sie von REACh betroffen
Hier finden Sie Informationen und Hinweise,
um jetzt schon für einen reibungslosen Start in das europäische
REACh-Zeitalter zu sorgen.
REACh bedeutet
Registration (Registrierung), Evaluation (Bewertung), Authorisation
(Zulassung) of Chemicals (von Chemikalien)
und steht als Schlagwort für eine EU-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in
Kraft getreten ist und damit unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten
verbindlich gilt.

Zeitplan der Registrierung (Quelle VCI)
Inkraft(ge)treten am 01.06.2007
Welche Schritten sind zu tun?
| Schritte |
Zu tun... |
QUMsult unterstützt
Sie mit Software (vom Partnerunternehmen QUMedia) und Beratung... |
| Schritt 1 |
Listen Sie für Ihr
Unternehmen alle chemischen Stoffe und Zubereitungen, die Sie
herstellen, vermarkten oder importieren, einzeln auf. |
Sie erhalten eine
Datenbank (SARA), in die Sie alle REACh-relevanten Informationen
eintragen (und auswerten) können. |
| Schritt 2 |
Definieren Sie für jeden
Stoff oder jede Zubereitung den Status Ihres Unternehmens unter REACh: Hersteller / Importeur, Vertreiber, nachgeschalteter
Anwender, juristische Einheit. |
Der Status wird in der
Datenbank vermerkt. |
| Schritt 3 |
Stellen Sie fest, in
welche Kategorien die einzelnen Stoffe und Zubereitungen fallen: von
Ihrem Unternehmen innerhalb der EU hergestellt von Ihrem Unternehmen
in die EU eingeführt von Ihrem Unternehmen von einem innerhalb der
EU niedergelassenen Lieferanten erworben |
Die Kategorien werden in
der Datenbank vermerkt. |
| Schritt 4 |
Stellen Sie für
hergestellte und/oder importierte Polymere fest, aus welchen
Monomeren sie hergestellt werden. |
Monomere können den
Polymeren in der Datenbank zugeordnet werden. |
| Schritt 5 |
Stellen Sie für die
hergestellten oder importierten Stoffe und Zubereitungen das
jeweilige Jahresvolumen fest. Für Zubereitungen - nur wo vorhanden
- auch deren Zusammensetzung, das heißt die in jeder Zubereitung
enthaltenen Stoffe. |
Für Stoffe und
Zubereitungen werden die Jahrestonnen aufgezeichnet.
Zubereitungen werden in Stoffe aufgeteilt und können auf Stoffebene
ausgewertet werden (nach Stoffen zusammengefasste Berichte). |
| Schritt 6 |
Stellen Sie die
CAS-Nummern der hergestellten und importierten Stoffe fest und,
soweit möglich, die EINECS- oder ELINCS-Nummer.
Hinweis: Die CAS-Nummer beschreibt den Stoff im Sinne von REACh
nicht immer zutreffend oder ausreichend. |
Die entsprechenden Nummern
werden in der Datenbank aufgezeichnet. Phase-in-Stoffe (im
Wesentlichen die Altstoffe) werden markiert. |
| Schritt 7 bis
10 für Hersteller / Importeure
(hier nicht gelistet) |
| Schritt 11 |
Stellen Sie die in Ihrem
Haus verfügbaren Informationen über Verwendungen und Expositionen
für den Stoff oder die Zubereitung zusammen.
Wichtig: Das Inventar muss immer wieder aktualisiert werden. |
Stoffverwendungen und
Expositionsmuster werden in der Datenbank aufgezeichnet. Die Vordefinition von
Verwendungs- und Expositions-Kategorien (VEK) ist nach der vom
VCI/BDI und anderen Verbänden in Deutschland favorisierten Matrix
möglich. |
Quelle: VCI-Broschüre „REACH kommt";
Liste gilt für Hersteller / Importeure / Vertreiber / nachgeschaltete
Anwender
Tipps
- Starten Sie so früh wie möglich mit
dem Stoffinventar.
- Nehmen Sie bei Erstellung des
Stoffinventars mit Ihren Lieferanten und ggf. Ihren Kunden Kontakt auf.
- Nutzen Sie hierzu die Standardformulare
des BDI.
- Ermitteln Sie die Liefersicherheit (wird
der Lieferant den Stoff (für Ihre Anwendung) registrieren, wird er
vielleicht den Stoff / die Zubereitung vom Markt nehmen).
- Dokumentieren Sie die Ergebnisse.
Ergebnisse können Sie in der Datenbank
SARA aufzeichnen:

Hier tragen sie Ihre eigenen
REACh-Daten ein

Hier geben Sie die VEK (basierend auf
den BDI-Standardformularen) aus Ihren Prozessen und ggf. der Ihrer Kunden
ein

Hier tragen Sie die Antworten Ihrer
Lieferanten ein (basierend auf den BDI-Standardformularen)
Die Verwendungs- und Expositionskategorien
werden nicht dem BDI-Vorschlag folgen. Stand 03/2008 gibt es den "RIP
3.2- 2 (Task IV) Use Descriptor system" mit sehr viel
differenzierteren Kategorien. Diese können analog zu den
"BDI-Kategorien" in SARA abgebildet werden.
Es gibt weitere umfangreiche Informationen
im Internet, von denen hier nur ein Bruchteil aufbereitet ist.
Zwei Einstiegsseiten zur Vertiefung des Themas sind:
http://www.reach.baden-wuerttemberg.de
http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Neue-Chemikalienpolitik/Helpdesk/Reach-Helpdesk.html
Topaktuelle Informationen aus erster Hand
finden Sie auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA www.echa.eu
Hier
ist die Verordnung im Originaltext (278 Seiten).
Software für Ihr
REACh-Chemikalienmanagement
Sie können Ihre Gefahrstoffe verwalten,
Betriebsanweisungen und das Verzeichnis automatisch erstellen. Das alles
mit der Software
von SARA, der Betriebsdatenbank
für alle Bereiche des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements (Stoffe,
Anlagen, Rechtsvorschriften,
Abfälle, Prozesse,
Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen).
Das Softwareprogramm auf der Basis von MS-Access wird von unseren Kunden zum einfachen Verwalten und Bewerten der
umwelt- und arbeitsschutzrelevanten Daten verwendet.
Es deckt weiter Forderungen aus der EMAS / ISO
14001, OHSAS 18001, der Gefahrstoffverordnung, der VAwS und zur Gefährdungsbeurteilung ab.
Das Programm kann an die jeweilige
Unternehmenssituation angepasst werden und ermöglicht eine schnelle Übersicht
über umwelt- und arbeitsschutzrelevante Informationen im
Unternehmen.
Hier
finden Sie weitere Informationen, die Preise und Bestellmöglichkeiten.
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