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Ausgabestand:
ISO 14001:2004
ISO 9001:2008
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REACh - Verordnung
Beratung für nachgeschaltete Anwender und bei Bedarf Unterstützung beim
Registrieren Die Vorregistrierung
endete am 1. Dezember 2008!
Beachten Sie mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die
Registrierungspflicht:
§ 27b ChemG Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer gegen die REACH-Verordnung verstößt, indem er
- entgegen Artikel 5 (-> Registrierpflicht) einen Stoff als solchen, in
einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis herstellt oder in Verkehr
bringt,
- in einem Registrierungsdossier (...) oder in einem Zulassungsantrag
(...) eine Angabe nicht richtig oder nicht vollständig macht,
- (...) einen Stoffsicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder
- entgegen Artikel 56 Abs. 1 (-> Zulassungspflicht) einen dort
genannten Stoff zur Verwendung in Verkehr bringt oder selbst verwendet.
Im ECHA-FAQ-Katalog wird unter Nr. 6.3.12
beschrieben, ob Lagerbestände ohne Registrierung
weiterhin
verkauft werden dürfen:
Vor dem 1.6.2008 produzierte aber noch nicht in Verkehr gebrachte
chemische Stoffe müssen vorregistriert oder registriert werden, um nach
dem 1.6.2008 verkauft werden zu dürfen!
Vor dem 1.6.2008 in Verkehr gebrachte Stoffe dürfen weiterhin ohne
Vorregistrierung bzw. Registrierung verwendet werden, sofern das
Inverkehrbringen vor dem 1.6.2008 dokumentiert werden kann!
Sie
sind “Nachgeschalteter Anwender“?
Also sind Sie weder Hersteller, Importeur, Händler oder Verbraucher
und verwenden im Rahmen Ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit
einen Stoff oder eine Zubereitung
-> dann sind auch Sie von REACh betroffen
Die Ausgangslage
- Ihre Kunden senden Fragebögen zu REACh
und Sie sind unsicher über Ihre Anforderungen und die
"richtigen" Antworten
- Sie wollen sich einen Überblick über
die Anforderungen durch REACh, zugeschnitten auf Ihre eingesetzten
Stoffe und Produkte, verschaffen
- Sie wollen Risiken (eigene und durch
Lieferanten) durch REACh kennen und minimieren
- Sie wollen Ihre Mitarbeiter zum Thema
REACh sensibilisieren
- Sie wollen das Thema REACh-Umsetzung
voranbringen
Ihre Ressourcen sind endlich und Sie wollen
die Punkte straff umsetzen.
Die mögliche Lösung
QUMsult unterstützt Sie als REACh-Berater bei allen Aufgaben:
- Auftaktgespräch und Ausgangslage
ermitteln
- REACh-Information an betroffene Mitarbeiter (Umwelt-, Qualitäts- und
Sicherheitskräfte, Einkauf) vermitteln
- Aufgabenplan erstellen und Bearbeitung unterstützen (z.B.
Antworten für Kundenanfragen, Vorgehen bei der Kommunikation mit
Lieferanten, Stoffinventar aktualisieren)
- Ggf. erforderliche Registrierung unterstützen
Software für Ihr
REACh-Chemikalienmanagement
Sie können Ihre Gefahrstoffe verwalten,
Betriebsanweisungen und das Verzeichnis automatisch erstellen. Das alles
mit der Software
von SARA, der Betriebsdatenbank
für alle Bereiche des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements (Stoffe,
Anlagen, Rechtsvorschriften,
Abfälle, Prozesse,
Gefährdungsbeurteilungen,
Schutzstufen
nach GefStoffV, Maßnahmen).
Das Softwareprogramm auf der Basis von MS-Access wird von unseren Kunden zum einfachen Verwalten und Bewerten der
umwelt- und arbeitsschutzrelevanten Daten verwendet.
Es deckt weiter Forderungen aus der EMAS / ISO
14001, OHSAS 18001, der Gefahrstoffverordnung, der VAwS und zur Gefährdungsbeurteilung ab.
Das Programm kann an die jeweilige
Unternehmenssituation angepasst werden und ermöglicht eine schnelle Übersicht
über umwelt- und arbeitsschutzrelevante Informationen im
Unternehmen.
Hier
finden Sie weitere Informationen, die Preise und Bestellmöglichkeiten.
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